beim Leasing ebenfalls. Allerdings gab es nie eine Info dazu.
Rückerstattung Voucher, Smart seit 3 Wochen angemeldet
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Bei mir ist es Leasing.
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Bei mir wurde innerhalb von 3 Tagen der Voucherbetrag erstattet. Da ich Leasing mache, habe ich Smart eine Mail geschrieben und es wurde flott erledigt.
Komisch das es so unterschiedlich gehandhabt wird.
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Bei mir wurde der Voucher erst ca. 6 Wochen nach durchlaufenem Leasingprozess und Bestätigung dass erstattet wird der Betrag auf der Kreditkarte wieder gutgeschrieben.
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ok, jetzt habe ich die Rückerstattung auch auf der Visa Abrechnung gefunden, danke an alle, Gruss
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Ich verliere jetzt doch langsam die Geduld. Ich hab jetzt die letzten zwei Wochen zum dritten Mal beim Support nachgefragt, wo meine Rückerstattung des vor 5 Wochen stornierten Vouchers bleibt. Es kommt immer nur "Ja, hab den Fall gefunden, ist eigentlich alles klar, hab nochmal mit der Buchhaltung gesprochen, dass die Rücküberweisung schnellstmöglich erfolgt...".
Das ist ja MAL ok, aber nicht zum dritten mal, auch heute nichtmal konkrete Infos wie "Geht heute/morgen raus/ist bis spätestens xx eingegangen, auch nicht auf Nachfrage. Ich denke es ist sinnvoll, das "Interesse" bei smart an meinem Fall etwas zu erhöhen...
Wie mache ich das denn formal korrekt, was sagt/schreibt/tut man da genau?
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Edit: die kam mir um so spontaner freilich Herrn Ufer anmailen - dann ist womöglich sogar mal ein Telefonat und dort der #3 Thema
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Ich will die Welt nicht mit meinen rel. banalen Problemem nerven, Ich meinte, wie/was ich smart schreibe, um den Druck etwas zu erhöhen, was sagt man da/welche Zauberworte sollte man da erwähne, dass jemand sagt, ok, bevor es da noch Ärger und Extrakosten gibt, hol ich das halt mal aus dem Stapel und macht die Überweisung sofort...
Anwalt/Verbraucherschutz ist zu banal, da gibt es doch bestimmte Stichworte, die man nennen muss, damit man falls nötig später darauf aufbauen/sagen kann, dass dieser Schritt schon gemacht wurde...
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das eine zu hart, das andere zu banal,... schwierig abzuschätzen was du "vorgedichtet" haben willst. Letztlich doch "nur":
- Hey, Ihr schuldet mir noch!...
- Guten Tag, noch folgender Voucher (Nr...) steht bei Ihnen in unerledigter Rückzahlung (und das jede Woche und in CC an alles von kontakten was die haben!)
das interesse am folgenden #3 könnte man zwar erwähnen. aber auch wieder nicht - sonst kommt noch deren blöde idee, das Voucher-Geld bis dahin einzubehalten als Anzahlung...
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Im Prinzip hat sich jodi2 doch die Antwort schon selbst gegeben: "Ich verliere jetzt doch langsam die Geduld..." -> Somit die Forderung unter Nennung einer Frist (Fristsetzung) übersenden.
Per E-Mail und idealerweise noch zusätzlich per Einwurf-Einschreiben.
Sollte sich dann wider Erwarten weiterhin nichts tun, die Daumenschrauben weiter anziehen:
Erneutes Schreiben mit Fristsetzung und eben dann auch die weiteren Schritte benennen (z. B. Vertreten der Interessen durch Verbraucherzentrale bzw. Anwalt).
Das Ganze kann man ja auch (weiterhin) höflich machen: Fristsetzung ist ja eher hilfreich für beide Seiten.