Wenn der TÜV den Mangel festgestellt hat und Du den Mangel rechtzeitig vor Ablauf der Garantie bei Smart angezeigt hast, dann ist das doch kein Kulanz-Fall. Du hast einen vertraglichen Anspruch aus der von Smart gewährten Garantie. Es kommt (analog zur Gewährleistung) auf den Zeitpunkt der Mangelanzeige und nicht auf den Zeitpunkt des Reparatur-Termins. Oder übersehe ich da etwas?
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Nein, du übersiehst nichts.
War bei mir genauso so, ich hatte damals denTÜV bewusst vorgezogen.
Da wurde auch bei mir das Querlenkerproblem im Bericht unter Hinweis aufgeführt. Das Protokoll von meiner Werkstatt an Smart weitergeleitet, bewilligt + da die Teile nicht sofort lieferbar waren, nach Garantieablauf eingebaut.
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