Ja, diese oder jener geht jetzt dann vor Gericht wegen diesem oder jenem, nein, sie werden keinen Erfolg haben, weil ein Softwarebug natürlich keine "absichtliche Beschädigung der Ware" darstellt
Verdammt, da hat der Richter in unserem Verfahren doch glatt vergessen, sich bei dir juristischen Rat zu holen.
Ich fände es ganz gut, solche laienhaften Rechtskommentare zu unterlassen. Es könnte passieren, dass die jemand ernst nimmt und in Folge dessen auf seine Rechte verzichtet.