Mit Region war gemeint, dass dort die Navidaten besser sind. Die VZE greift auch auf die Daten zurück. Bin am Sonntag von Krefeld nach Dormagen und zurück gefahren. Steeger Dyk hat die VZE bei dem 30er geschlampt (Zeitliche Einschränkungen), 60er wurden erkannt bis auf 1 Schild (war sehr dreckig). A57 wurden die elektronischen Schilder incl. aufhebung einwandfrei erkannt.
Verkehrszeichenerkennung - Geschwindigkeitsbegrenzung LIM - Tempomat bremst Smart #1 Reaktion
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Die VZE greift auch auf die Daten zurück
Ich bin auch hauptsächlich in NRW unterwegs im Raum Düsseldorf, Köln, Ruhrgebiet und die Ausläufer des Sauerlands (Ennepe-Ruhr Kreis / Märkischer Kreis) und habe hier auch eine sehr gute und zuverlässige VZE erkennung. Was man eindeutig merkt ist, dass mittlerweile die Daten aus dem Navi hinzugezogen werden. Gerade auf der Autobahn, wenn das alles aufgehoben Schild kommt, dauert es dann noch so 100-200m nach dem Schild bis dann die Geschwindigkeit auch von der VZE als aufgehoben angezeigt wird. Diese Info kommt also eindeutig aus den Kartendaten. Genauso zeigt er manchmal an Stellen, wo lange Zeit aufgrund von Baustellen eine Begrenzung auf 80 auf der AB war weiterhin 80 an, obwohl da mittlerweile die Baustelle vorbei ist und kein Schild mehr steht.
Natürlich ist das an der Stelle dann "nervig" aber was soll das Auto machen. Es kann sich nur auf die Daten verlassen, die es hat und entweder man vertraut auch auf die Daten aus dem Navi und ist damit an vielen Stellen richtig, oder man vertraut eben nicht darauf und ist dann an anderen Stellen falsch.
Das einzige wo unser #1 aktuell noch Probleme hat sind zeitlich eingeschränkte Geschwindiskeitsbegrenzungen, wenn an der Stelle nur 1 Schild steht und ansonsten bspw. an Schulen innerorts einfach weiter die 50 gelten, aber Mo-Fr von 7-16 Uhr 30 ist. Da wird immer 30 angezeigt. Wenn aber bspw. auf der AB ein Schild mit 120 hängt und direkt darunter dann ein Schild mit 100 und der zeitlichen Einschränkung von 22-6, dann zeigt unser # die richtige Geschwindigkeit an, also tagsüber die 120 und Nachts die 100. Genauso erkennt er bei uns ohne Probleme die Zustatzbeschilderung bei Nässe und zeigt diese abhängig ob der Scheibenwischer an ist an oder eben nicht.
Letztendlich würde hier nur eine eigene Datenbank für die VZE helfen, die dauerhaft online von den Fahrzeugen abgefragt würde und sehr regelmäßig automatisch Lokal (für den Fall, dass kein Internet zu Verfügung steht) lokal auf den Fahrzeugen abgelegt sein. Jedes Fahrzeug müsste dann dauerhaft die von ihm erkannten Schilder mit der genauen GPS-Position hochladen und am besten noch sagen, ob es eine dynamische Geschwindigkeitsregelung ist. Aus diesen ganzen Daten könnte man dann gemeinsam mit den von den Navikarten Herstellern bereitgestellten Geschwindigkeitsinformationen eine zu 99% zuverlässige Datenbank aufbauen -
Bei mir ist es so, dass ich bei der Ausfahrt aus unserem Ort auf der Bundesstraße fahre, wo 70 erlaubt ist, was auch erkannt wird. Dann kommt eine Ampelkreuzung, danach kommt kein weiteres Schild… also 100 erlaubt… und der Mercedes meint weiterhin mir 70 anzeigen zu müssen. Und das ist murks, denn die StVo besagt, dass eine Begrenzung nach Einmündung aufgehoben ist, wenn es nicht mit Schild anders ausgewiesen wird.
Diesen Effekt habe ich auch an anderen Stellen beobachtet.
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Und das ist murks, denn die StVo besagt, dass eine Begrenzung nach Einmündung aufgehoben ist, wenn es nicht mit Schild anders ausgewiesen wird.
Wo liest Du das denn in der StVO ? Der ADAC sieht das jedenfalls anders:
https://www.adac.de/verkehr/re…raenkung-regeln-autobahn/ -
Und das ist murks, denn die StVo besagt, dass eine Begrenzung nach Einmündung aufgehoben ist, wenn es nicht mit Schild anders ausgewiesen wird.
Das war mal...
Inzwischen gilt die Begrenzung bis zur Aufhebung.
Ist allerdings nicht jedem Straßenamt bekannt..., der Rennleitung aber umso mehr.
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Dann sollte mir die Rennleitung aber auch erklären, woher die Einbiegenden auf die bis zur Kreuzung gültige 70‘er Straße nun wissen, dass hier 70 ist, weil das70-Schild ab der Kreuzung nicht wiederholt wird.
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Die 70 danach gelten nur für Ortskundige.
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So isses... übrigens identisch bei Einfahrt auf eine AB welche begrenzt ist auch wenn nicht direkt ein Schild kommt.
Klingt komisch ist aber so.
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Laut ADAC: Aus Gründen der Verkehrssicherheit fordert der ADAC die Wiederholung von Verkehrszeichen nach Einmündungen und Kreuzungen dort, wo erfahrungsgemäß viele ortsfremde Verkehrsteilnehmer unterwegs sind.
Es handelt sich um einer meistbefahrenen Bundesstraßen in Niedersachsen, der B6. Ergo kann geschlussfolgert werden, dass hier mehrheitlich ortsfremde verkehren.
Aber danke für die Aufklärung über die Rechtslage, das habe ich echt nicht gewusst. ist dennoch irgendwie krude.
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Europäische Angleichung vermute ich.