Verkehrszeichenerkennung - Geschwindigkeitsbegrenzung LIM - Tempomat bremst Smart #1 Reaktion

  • Auszug aus der VO:

    "Die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung muss für mindestens 90 % der Gesamtstrecke und für mindestens 80 % der auf jeder der drei Straßenarten (Stadtstraßen, Außerortsstraßen sowie Autobahnen/Schnellstraßen/Straßen mit zwei getrennten Fahrbahnen) zurückgelegten Strecke ermittelt werden, zumindest für die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß Nummer 3.4.2.5.1..."

    Dabei geht es, wenn ich es richtig sehe, um die Bestimmung der erfassten Geschwindigkeitsbegrenzung durch Erfassung expliziter Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen. Meiner Meinung nach ist z.B. das Ortsschild kein explizites Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen.

    Moin zusammen. Ich hoffe, ich verstehe den post richtig: smartuser meint: Das Ortsschild sei kein Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen. Aber die VO sagt, es müsse auf 80% der Strecke die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung ermittelt werden. Wie auch immer das System das macht, 80% der Strecke! Nicht 80% der Schilder. Und auch nicht 80% der expliziten Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder. Die "k o r r e k t e Geschwindigkeitsbegrenzung"! Also ist "50 auf der Landstraße, wenn 100 erlaubt sind" anzeigen laut VO nicht auch o.k., weil es ja nicht zu schnell sei.. Korrekt ist korrekt. Wenn wir als Menschen anhand der Autobahnschilder oder Ortseingangsschilder erkennen können, welche Geschwindigkeitsbegrenzung für den folgenden Abschnitt gilt, erwartet die VO, dass die Automatik (d.h. optische Erkennung im Zusammenspiel mit GPS- und Kartendaten) das auch kann. In D und im europäischen Ausland. Wenn wir das nicht können, weil das Schild zugestellt ist, ist das die einzige Ausrede, die womöglich zählt und gilt dann auch für die Automatik. Kann die Automatik augenscheinlich generell die Vorgabe nicht erfüllen, Druck bei smart machen. Ist die Kamera verdreckt, sauber machen. Ist das System defekt - ausschalten, reparieren lassen. Möge uns der "#1-bug" lange erhalten bleiben. Wäre jetzt mein Senf dazu.

    Smart #1 Premium grün seit 18.08.23, Kona electric am 23.11. zurück zu ALD gebracht.

  • Aber die VO sagt, es müsse auf 80% der Strecke die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung ermittelt werden.

    Anhang I, Ziffer 4.1.4.1. der VO lautet:

    Die technischen Anforderungen sind erfüllt, wenn die SLIF die erfasste Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, die gleich der Geschwindigkeitsbegrenzung entsprechend den für die Prüfung verwendeten expliziten Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen ist, und zwar spätestens 2,0 Sekunden, nachdem der Bezugspunkt des Fahrzeugs das jeweilige Verkehrszeichen passiert hat. Bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit unter 20 km/h muss dies spätestens 10 m hinter dem Bezugspunkt des Fahrzeugs erfolgen

    Ziffer 4.3.2. lautet

    Die Leistungskenngrößen werden wie folgt berechnet:

    TP_D = (d_correct/d_total) * 100 %

    Dabei ist


    „d_total“ die bei der Prüfung insgesamt zurückgelegte Strecke, für die die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrszeichen gemäß Nummer 3.4.2.5.1 angezeigt wurde oder die nationale Geschwindigkeitsbegrenzung galt;

    „d_correct“ die bei der Prüfung zurückgelegte Strecke, für die die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrszeichen gemäß Nummer 3.4.2.5.1 angezeigt wurde und eine der folgenden Bedingungen a, b oder c erfüllt war:

    Daraus folgt in der Tat, dass es wohl 80% der Strecke sein müssen. Sonderlich sinnhaft ist das für mich aber dann nicht. Wenn auf der gesamten gefahrenen Strecke nur drei Schilder stehen, ist es wohl etwas anderes als wenn da 50 Schilder stehen.

    In Ziffer 4 ist auch von impliziten Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen die Rede (anders als in Ziffer 3) und das Ortsschild ist für DE auch als implizite Beschränkung in Anlage 2 der VO aufgeführt. Müsste der smart also erkennen, um die Auflagen der VO zu erfüllen.




    Smart #1 Brabus Laser Red Metallic/Eclipse black seit 20.9.2023, smart OS 1.3.2.

    BMW ix1 blaumetallic, seit April 2023

    davor BMW i3s, Hyundai Ioniq 5, Tesla Model Y, BMW 2er Active Tourer Hybrid

  • Meiner Meinung nach ist z.B. das Ortsschild kein explizites Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen.

    Also im Anhang II der Verordnung sind doch alle Verkehrszeichen zu finden, die je Land erkannt werden sollen. Und für Deutschland ist hier auch das Ortseingangsschild mit 50 km/h dabei: https://eur-lex.europa.eu/lega…X:32021R1958#d1e1205-27-1


    btw: hier ist übrigens auch das Verkehrszeichen 282 "Ende sämtlicher Streckenverbote" dabei. Also auch das sollte der Smart nach der Verordnung eigentlich zuverlässig erkennen können... :/

  • Es dürfte m.E. einfacher sein, die 80% für die Strecke über eine vollständig und aktuell geführte Datenbank zu erreichen, die per Kartendaten und GPS dem Fahrzeug die korrekte Geschwindigkeit mitteilt, als über die Kameraerkennung, die mit allerlei Störfaktoren zu kämpfen hat. Die Kameradaten sollte das Fahrzeug eher vernünftig filtern, d.h. mit den Daten der Datenbank abgleichen und anhand bestimmter Verlässlichkeitswerte der Datenbank mitteilen. Vor allem im Baustellenland Deutschland. Wenn ich mir vorstelle, dass seid gefühlt 20 Jahren über autonomes Fahren schwadroniert wird, sollte die Erfassung und Verteilung von diesen im Großen und Ganzen statischen Daten längst kein Problem mehr sein. 5G wurde eingeführt, um darüberhinaus weitaus dynamischere Daten aus dem unmittelbaren Verkehrsgeschehen über verteilte Systeme in Echtzeit zu verarbeiten. Wenn ich mir jetzt den zumindest bei unseren Fahrzeugen erreichten Stand der Technik anschaue, sind wir rechtlich, vor Allem was die Pflichten angeht, anscheinend schon wesentlich weiter als bei der technischen Umsetzung. Hätte ich nicht gedacht.

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  • als über die Kameraerkennung, die mit allerlei Störfaktoren zu kämpfen hat.

    Dafür gibt es genug intelligente SW um solche Problems "rauszurechnen".

    Ich bin der Meinung, die Kamera sollte das erkennen was ich auch als Mensch erkennen kann, nicht mehr und nicht weniger.

    Also zugeschneite Schilder oder von Ästen, Fahrzeugen etc. verdeckte Schilder halt nicht.

    Zusätzlich gilt es auch durch SW abzugleichen, das z.B. ein Geschwindigkeitsaufkleber auf einem anderen Fahrzeug nicht als Verbotsschild erkannt wird.

    Einerseits durch Mustererkennung und/oder Plausibilitätskontrolle mit vorhadenen Kartendaten und der Standortlokalisierung.

    Hierfür muß aber genug Hirnschmalz Entwicklerseitig einfliessen, die HW (Kamera, GPS/Mobilfunk Standortlokation) kann das heutzutage schon.

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  • Auszug aus der VO:

    Was willst Du mir damit sagen bzw. wo ist der Kontext zu dem was ich geschrieben habe ?


    Falls Du darauf abzielst: die Schilder auf der besagten Strecke sind alle einwandfrei lesbar. Nur wenn der #1 einen Teil der Schild gar nicht kennt (AB-Beginn zB) oder erkennt (Aufhebung aller Streckenverbote zB) dann nutzt das nix und führt zu dem von mir genannten Ergebnis.

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  • Nach der geltenden Verordnung muss eigentlich bei jedem Start die optische und akustische Warnung aktiviert sein. Das kann man dann abschalten, muss es aber aktiv tun.

    Nö, der #1 wurde vor dem Stichtag homologiert - da müssen nur Karren ab Erstzulassung irgendwann 2024 (1.7. meine ich) das so machen.


    Und für Deutschland ist hier auch das Ortseingangsschild

    Zeichen 330.1 ist da auch aufgeführt und wird NIE erkannt.

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  • Nö, der #1 wurde vor dem Stichtag homologiert - da müssen nur Karren ab Erstzulassung irgendwann 2024

    Der #1 wurde aber nach 2021 homologisiert. Damit ist das Datum der Zulassung für die Pflicht zur ISA (VZE) egal, da alle ab da homologisierten Fahrzeuge die gleichen Regeln haben, wie die ab 1.7.24 neu zugelassenen. Neu ist also ab dem 1.7. nur, dass bereits vor 2021 homologisierte Fahrzeuge das dann auch haben müssen.

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    - Beginn Aufbereitung: 21.09. - Auslieferung 22.09.

  • Bei deinem ;) ^^

    Bei Deinem auch nicht... sonst hättest ja beim auffahren auf die AB nicht noch das Limit von vor der AB 8o

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