OTA 1.6.0

  • Leider geht immer noch nicht die GPS basierte Geschwindigkeitsreduzierung, d.h. er bremst nach wie vor erst, wenn er am Geschwindigkeitsschild vorbei ist, was in Deutschland gegen die

    StVO verstösst, man bekommt also eine Knolle. Das können fast alle andere Fahrzeughersteller besser.

    Ich bezweifle sehr stark das das fast alle anderen können, prädiktives/präemptives ACC können meiner Erfahrung nach eher die wenigsten.

    #1 Premium in Laser Red

    ab Mai 2026 dann Mercedes CLA 350 4MATIC EQ 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Andimp3 ()

  • Leider geht immer noch nicht die GPS basierte Geschwindigkeitsreduzierung, d.h. er bremst nach wie vor erst, wenn er am Geschwindigkeitsschild vorbei ist, was in Deutschland gegen die

    StVO verstösst, man bekommt also eine Knolle.

    Bitte nun keine politische Diskussion, aber:


    Blitzerabstände zum Hinweisschild hängen ja vom Bundesland ab.

    Variiert zwischen 0 Metern (NRW, BW, Hamburg) und 200 Metern (Bayern u. Thüringen).


    Insofern: Scheint die Geschwindigkeitsreduzierung bayerisch bzw. thüringisch geprägt zu sein. ^^

  • Gesetz ist Gesetz, dass hat nichts mit Politik oder ab man geblitzt wird oder nicht zu tun.:


    Muss die Höchstgeschwindigkeit schon ab der Tempobeschränkung eingehalten werden oder erst ein paar Meter danach?:

    • Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt ab dem auf­gestellten Schild.
      Sie muss deshalb sofort eingehalten werden, auch wenn Blitzer meist erst ein paar Meter ­später aufgestellt werden.


    Tempolimits: Alles eine Frage der Gültigkeit
    Informieren Sie sich über die verschiedenen Tempolimits und deren Gültigkeit auf deutschen Straßen.
    www.arcd.de

    https://www.ergo.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht/bussgeld/geblitzt-hinterm-ortsschild

  • Schon klar 😉 – war nur als augenzwinkernder Seitenhieb gemeint. Danke für die wichtige Ergänzung!


    Edit.:

    Könnte es beim Nicht-Bremsen des Assistenten vor dem Schild nicht schlicht daran liegen, dass weiterhin der Fahrer verantwortlich ist und nicht der Assistent?

    Heißt: Das Antizipieren – also wie weit vor dem Schild ich verlangsame und wie stark – liegt (unterhalb von Level 5) vollständig beim Fahrer.

    Ab dem Schild ist die Rechtslage eindeutig, hier greift der Assistent im Zweifel ein.

    Zuvor wäre ein automatisches Verzögern womöglich schon als Behinderung des Verkehrs auszulegen.


    Was denkt ihr?

  • Ist eben die Frage warum jemand der Meinung war die Übernahme der Geschwindigkeit als Funktion zu programmieren, wenn sie bei Reduzierungen der Geschwindigkeit in 100% der Fälle nicht der Verkehrsordnung entspricht.

    Ohne es geprüft zu haben, würde ich davon ausgehen, dass das in vielen Ländern der Fall ist.