Moin Zusammen.
Ich gebe nächstes Jahr den #1 ab. Leasing ist dann Gott sei Dank vorbei. Jetzt bleibe ich auf den von mir gekauften Winterräder hängen. Konnten damals noch nicht mit bestellt werden.
Ferner muss ich jetzt auch die nachgerüstete Anhängerkupplung zurück bauen lassen. Konnte damals auch nicht mit bestellt werden.
Wenn ich das Kleingedruckte im Vertrag gelesen hätte,hätte ich keine Anhängerkupplung anbauen lassen.
Müssen das andere Foristen auch noch machen? Rückbau oder etc.?
Ich kenne eigentlich keinen Leasingvertrag, wo man nicht das Auto im "Ursprungszustand" wieder abgeben muss. Also Folierung okay, nach Genehmigung des Leasinggebers, aber rückstandslos zu entfernen vor Abgabe.
In deinem Fall gilt halt selbiges für die AHK. Umbau NACH Genehmigung des Leasinggebers und entweder sagen die dann, dass es passt, oder (wenn du es vorher nicht hast genehmigen lassen) muss das dann vor der Abgabe zurückgebaut werden... So steht es in der Regel auch in den Leasingverträgen/-bedingungen.
Das wird allen Foristen so gehen, die die AHK "auf eigene Faust" haben einbauen lassen.