Der Hersteller sollte Dir Anhand der Seriennummer den Key mitteilen können.
Da zeigt sich dann wie gut/schnell deren Support arbeitet.
Der Hersteller sollte Dir Anhand der Seriennummer den Key mitteilen können.
Da zeigt sich dann wie gut/schnell deren Support arbeitet.
Die sind doch echt zu dumm für alles... frage mich ob in der Bude überhaupt einer ne vernünftige kaufmännische Ausbildung genossen hat.
Zum resetten des Passworts bedarf es eines Devicepasswort, behinderter kann man sowas nicht einrichten, das fehlt mir natürlich.
Das sagt die KI dazu:
ZitatDevice Key eingeben: Geben Sie den Device Key ein. Sie finden diesen Sicherheitsschlüssel auf der Rückseite der gedruckten Schnellanleitung bzw. auf dem beigelegten Aufkleber des EV Chargers.
Sind auch im Rechtsstreit mit denen nachdem sie die falschen MwSt Rechnungen nicht korrigieren wollen, mehr abbuchen als sie in der letzten Dauer Rechnung angegeben haben (zugegeben der neue Betrag den sie abbuchen ist rechnerisch richtig, ich brauch als Firma halt ne Rechnung drüber)
Was haben die denn gemacht Netto + zu wenig Steuerausweis und dann den eigentlich korrekten Bruttobetrag ? Dann nur den Nettobetrag + ausgewiesene MwSt bezahlen. Den Rest kannst Du zurückbehalten bis eine korrkte Rechnung ausgestellt wurde. Die Differenz ist nämlich der Schaden welcher Dir entsteht wenn die Rechnung nicht korrigiert wird.
Außerdem würde ich das FA des Rechnungsstellers informieren wenn die Rechnungen mit zu wenig USt-Ausweis ausstellen. Da freut sich die Steuerprüfung.
Er hat leider keine Wallbox, aber wie beschrieben, an anderen Stationen läd er
Vertsehe ich das richtig das Deine WB ein daran fest installiertes Kabel hat ? Wenn nicht dann mal ein anderes Ladekabel testen.
Es gab hier aber schon mehr als einen bei dem der Bordlader für AC defekt war und nur noch DC ging. Das Wäre dann ein Fall für die Garantie.
oder hat schon einer gemischt 400 Km geschafft?
Den Vergleich kannst Du vergessen da nicht relevant. Keine Autofahrer fährt im realen Leben den WLTP-Prüfzyklus.
Genauere Infos zum Prüfzyklus findet man zB hier.
Letztlich dient der der WLTP der Vergleichbarkeit und sagt gar nichts direkt darüber aus wiviel der einzelne Fahrer individuell verbraucht.
Eine grobe Ableitung kann man aber meiner Beobachtung nach, zumindest bezogen auf meine Verbräuche, feststellen: die individuelle Abweichung des persönlichen Fahrverbrauchs im Vergleich zum WLTP des Fahrzeugs ist bei gleicher Fahrweise bei unterschiedlichen fahrzeugen immer gleich. So lag ich beim CLA C118 wie auch beim Smart #1 Premium und auch jetzt beim CLA 350 EQ im Schnitt immer ca. 25% über WLTP. beim neuen CLA momentan ne Ecke weniger als 25% aber da habe ich ja bisher auch nur Verbräuche bei (meist deutlich) >10 Grad Außentemperatur.
Ich habe den Händler nun angeschrieben, ob man eine Lösung zur vorzeitigen Ablösung finden kann, da ich sonst den Rechtsweg gehen muss, darauf habe ich eigentlich keine Lust.
Ich würde mal nen richtigen Akkutest (bei dem man den Akku leer fahren und voll laden muss) durchführen (lassen) den brauchst Du im Zweifel ohnehin im nachweisen zu können dass mit dem Akku was nicht stimmt.
Laut Text gab es da ja ein Sachverständigengutachten. Dieser wird dann nach WLTP geprüft haben - sonst geht es bestimmt noch in die nächste Instanz.
Ganz klar wenn das individuelle Fahrzeug bei einer WLTP-Prüfung deutlich vom ausgelobten Wert abweicht gelten alle Rechte die man als Kunde so hat bis hin zur Wandlung.