Das sagt aber erstmal nicht aus was Du implizierst sondern nur in welchem Zeitraum Du den kostenlosen 1. Service verlangen kannst !
Aber auch das scheinen die nicht so genau zu nehmen, denn mein Service wurde schon bei 27.500 km nach 18 Monaten gemacht.
Und in den Garantiebedingungen steht das wirklich wesentliche worauf die sich, wenn sie wollen, versteifen können:
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Und der Serviceintervall ist halt spätestens nach 30.000 km oder 2 Jahren.
Aber damit steht darin, dass ich die 30.000 um +-1500km überziehen darf
Nö, Du wirfst hier 2 Dinge durcheinander... sowas wird im Falle des Falles vor Gericht gerne zum Fiasko.
Aber wie ist es bei denjenigen die noch nicht in der Werkstatt waren und diese Anzeige immer noch falsch ist!
Die Anzeige im Fahrzeug ist rechtlich wahrscheinlich nicht relevant.