Beiträge von Andimp3

    uch wenn ich das absolut nicht nachvollziehen kann, dass da so viele Werkstätten ihre Kunden für dumm verkaufen wollen, weil das Problem mit der 12V-Batterie nicht in deren Gedankenwelt passt und die deswegen den Anzeigen der Apps nicht glauben.

    Ich sags ja immer: heutzutage ist es bei der Fahrzeugwahl, wenn man nicht selber schrauben kann / will oder noch Garantie ein Thema ist, unheimlich wichtig eine gute Vertragswerkstatt an der Hand zu haben. Wäre ich mir da nicht mit Kunzmann (wenn auch in 50 km Entfernung) sehr sicher gewesen hätte ich nie den Smart angeschafft.

    Hatte jetzt bei Temperaturen um die 0-5 Grad lt. BC etwa 22kWh Verbrauch. Hauptsächlich Stadtverkehr, gelegentliches Vorheizen und Klima/Heizung alles an auf 22,5 Grad.

    Den Stromverbrauch vom Vorklmatisieren siehst Du nicht im BC sondern erst beim Laden wenn Du Dir den all-in-Verbrauch selbst ausrechnest oder dies eine Software (wie zB die Spritmonitor-App/Website) das für Dich machen lässt.

    Da gabs doch ne Einstellung im Energiemenu. Sber die Batterie wird dabei, soweit ich es erinnere, nur erwärmt (nicht zum Laden vortemperiert - das ist nochmal was anderes) wenn die Karre dabei am Lader hängt.


    Das ist für die Leute gedacht die meinen auch bei Kälte ab Start die volle Leistung des Fahrzeugs abrufen zu müssen.

    Klar... ich lease auch nur ca. 1 Dutzend Fahrzeuge pro Jahr (seit mittlerweile 14 Jahren) und habe daher grundsätzlich keine Ahnung.

    Der Textausschnitt auf meinem Bild ist aus dem ALD/Smart Lease Leasingvertrag (Gewerbe) für meinen #1 der zum Glück im Mai endlich sein Ende findet.


    Dieser Text zusammen mit der Tatsache das man den Auftrag zur Zulassung erteilt kann somit juristisch durchaus anders gesehen werden als von Dir. Ob ALD das noch so sieht wie damals (Rückgabe ist ca 4 Jahre her) bei einem Jaguar E-Type weiss ich nicht... ich zeige nur auf was sein kann.


    Es kann ja gut sein dass es bei Dir anders gesehen wird weil die Karre nicht direkt nach Zulassung zur Abholung bereit stand, aber die Pauschale Aussage "Abholdatum = Leasingbeginn" stimmt nicht zwangsläufig und nichts anderes habe ich in Frage gestellt.

    Abholung gleich Leasingbeginn

    Da wäre ich mir nicht so sicher.


    Bildschirmfoto 2026-02-09 um 18.59.27.jpg

    Der Punkt in den Leasing-AGBs ist durchaus Auslegungsfähig, denn die Zulassung hat eigentlich jeder der einen Smart least im Vorfeld beauftragt und damit wäre Leasingbeginn der Tag der Erstzulassung.


    Wir spielen ja in diesem Feld mit ALD und da weiss ich aus der Vergangenheit dass die das bei Jaguar Leasing genau so gesehen haben.