So steht das bei mir im Vertrag.
Nicht gleich aufhören zu lesen an der gefundenen Stelle, ich vermut dann findest Du das sehr ähnlich wie bei mir:
Versicherungsumfang:
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Schadenereignisse welche im Versicherungsschutz eingeschlossen sind:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlagen, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Erdbeben, Vulkanausbruch
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruch wie folgt:
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- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- Tierbiss
- Verlust der Schlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub
Und genau da haben wir den Punkt, denn das Glas sowie Kunststoffteile von Kamerasystemen sind beim Glasbruch aus- und auch sonst nirgends in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen.
Soweit zur Teilkasko. Schaun wir mal in die Vollkaskobedingungen: dort sind neben den Schadenergeignissen der Teilkasko folgende Schadensereignisse eingeschlossen:
- Unfall
- Mut- oder Böswillige Handlungen
- Transport auf Fähre oder Schiff
Im Ergebnis ist ein Glasbruch an einer Kamera durch einen Steinschlag somit nicht versichert. Ich gehe davon aus dass das bei allen Versicherern in Deutschland identisch ist.