Verkehrszeichenerkennung - Geschwindigkeitsbegrenzung LIM - Tempomat bremst Smart #1 Reaktion

  • Korrekt... würde ich da nicht selbst auf die korrekte Geschwindigkeit achten und/oder durch vor mir fahrende Fahrzeuge ausgebremst gäbe es schnell ein Schwarz/Weiss-Bild.


    Smart Assist nutze ich auf der genannten Strecke gar nicht und die B44 fahre ich an der von Dir genannten Stelle auch nicht. Komme über die A5 / Abfahrt Langen-Mörfelden. Von daher kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten.

    #1 Premium in Laser Red - Eclipse Black, Smart OS v1.3.2 / 20.33.10.23423.40436 / Hello Smart App 1.4.14 / Hello # App 1.0 (44)

    Navi-SW 0.05.12.15.24.03.1a.10 Navi-DB N.J.A2.24.00.01.00 Hidden Features des Smart #1 - klick / Smart #1 FAQ-Thread -> klick

    früher: Mercedes C118 CLA 250e Coupé, Mercedes W211 E 420 CDI, BMW E38 750iA-V12, BMW E32 740iA-V8, BMW E32 730iA-V8, Opel Omega B 2.2i 16V, Opel Omega A 2.0i, BMW E23 730R6, BMW E21 320R6, Opel Manta B GT/E, BMW E10 2002tii

  • Also auf meinem täglichen Weg definitiv und das Schild steht sogar sehr ungünstig. Dot, das Navi ist aus.

    Um den Ortseingang oder -ausgang zu erkennen muss das Navi doch nicht eingeschaltet sein! Dank GPS weiß das Auto, wo es sich befindet. Da die Here-Karten mangelhaft sind sind, erkennt das Auto oft nicht den tatsächlichen Ortsbeginn/ende. Kein Auto kann bisher die Ortsschilder mit der Kamera erkennen, egal wie oft das hier behauptet wird!

  • Herrlich was man am frühen Morgen schon so alles lernt Selbstfahrer ;)

    Hier ein kleiner Ausschnitt, was die VZE erkennen kann.

    Danke für deinen Post. Das zeigt mal wieder wie ungenügend informiert der Support ist und es macht die VZE Problematik noch größer, denn von dem in der Betriebsanleitung genannten Erkennugnsvermögen ist zumindest meine VZE Lichtjahre entfernt

    Smart#1 Launch Edition seit 06/2023

    Mercedes EQC manufaktur rot, bis 06/2022

    MB AMG GLC 43

    MB E500 T

  • Es gibt in der EU-Vorschrift Anforderungen an die VZE, die ab 01.07.24 erfüllt werden müssen (Neuzulassungen):

    Die Verordnung (EU) 2021/1958 sieht vor, dass die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung auf mindestens 90 Prozent einer Gesamtteststrecke und mindestens 80 Prozent auf jeder der drei Straßenarten (innerorts, außerorts und Autobahnen) erkannt wird.

    Wenn diese Erkennungsrate nicht erreicht wird verliert das Fahrzeug seine Typzulassung. Bei Erstzulassungen vor dem 01.07.24 greift diese Vorgabe noch nicht, aber es macht ja überhaupt keinen Sinn heute noch Autos zu produzieren die ab 01.07. nicht mehr neu zugelassen werden dürfen. Wenn also Eurer Fahrzeug in der Erkennungsleistung schlechter liegt würde ich es reklamieren, muss natürlich reproduzierbar sein.

    Smart#1 Pro bestellt am 21.11.23 (Leasing)

    28.02.24 Mitteilung: Bestellung verzögert sich aufgrund Lieferkettenprobleme Übergabe voraussichtlich erst Juni 24 :cursing:

    08.04.24 Information von Smart Fahrzeug befindet sich in Zeebrügge und wird für den Transport vorbereitet. ;)

    16.04.24 Information vom Autohaus: Smart hat die Anlieferung in den nächsten beiden Wochen angekündigt. :)

    19.04.24 Smart ist angekommen, Ende nächster Woche Eingangsinspektion / Übernächste Woche Aufbereitung danach Übergabe :) :)

  • Derjenige welcher der Auffassung ist dass sein #1/#3 die 90/80% schafft möge sich mit mir zur Testfahrt auf der Strecke verabreden von welcher ich berichtete.


    Ich wage zu bezweifeln dass es an einem Mangel meines Fahrzeugs liegt, denn die Mehrheit dessen was ich an Ursachen hatte berichten nahezu alle Foristen ja genauso ;)

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    früher: Mercedes C118 CLA 250e Coupé, Mercedes W211 E 420 CDI, BMW E38 750iA-V12, BMW E32 740iA-V8, BMW E32 730iA-V8, Opel Omega B 2.2i 16V, Opel Omega A 2.0i, BMW E23 730R6, BMW E21 320R6, Opel Manta B GT/E, BMW E10 2002tii

    Einmal editiert, zuletzt von Andimp3 ()

  • . Bei Erstzulassungen vor dem 01.07.24 greift diese Vorgabe noch nicht, aber es macht ja überhaupt keinen Sinn heute noch Autos zu produzieren die ab 01.07. nicht mehr neu zugelassen werden dürfen.

    Wenn das Fahrzeug vor dem 01.07.24 gebaut wurde und nach dem 01.07.24 zugelassen werden soll, kann der Hersteller eine Ausnahmegenehmigung beim KBA beantragen, damit das Fahrzeug zulassungsfähig bleibt.


    Selbst erlebt als mein 2020 gebautes Fahrzeug in 2021 nicht erstzugelassen werden konnte, da ab dem 1.1.21 für Neufahrzeuge eine neue Abgasnorm verpflichtend galt.

    Resultat: große Verwirrung beim Händler und beim Hersteller. Dann 1,5 Wochen warten bis die Zulassungsstelle die KBA-Bescheinigung zur Ausnahmegenehmigung erhalten hatte :rolleyes: und ja, ich war der erste bundesweit dem das bei diesem Fahrzeugtyp passierte - Jackpot :rolleyes: :rolleyes:

    Viele Grüße,

    Ben

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    Smart#3 Premium

    Ceramic Cream, Vibrant Brown, AHK

  • Gestern ermalig passiert das mein fahrerdisplay mir das angezeigt hat, kein LKW,Bus oder ähnliches in der Nähe