Das Schlimmste daran ist, dass Smart alle Mängel negiert, das Auto ordnungsgemäß funktioniert und solle dies nicht der Fall sein, ist es ja nur eine Komfortfunktion und berechtigt nicht zur Wandlung, egal ob Du mit oder ohne Anwalt kommst. Deshalb einmal Smart und nie mehr Smart, da keinerlei Kundenorientierung. Anhand der 140 Seiten langen Diskussion sieht man ja, wie groß die Streuung ist und es durchaus Fahrzeuge gibt bei denen dies ein permanenter, trotz wiederholter Werkstattbesuche nicht abstellbarer Mangel ist

Verkehrszeichenerkennung - Geschwindigkeitsbegrenzung LIM - Tempomat bremst Smart #1 Reaktion
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Ich denke dass da komplett die Kartendaten hinzuzogen werden. Wenn die eben nicht da sind, kommt da auch nichts. Aber ich denke schon, dass einige /viele der Beschränkungen in Kartenmaterial enthalten sind. Problem ist dann eben,dass dies 100% Fehler bedeutet, wenn nicht enthalten.
Das Auto greift auf die Navi Daten zurück. Merke ich bei mir, durch Bauarbeiten war vor einiger Zeit ein Straßenabschnitt (Stadt, 50)mit 30, jetzt, nach dem Update der Kartendaten werde ich angemeckert (blinkendes Tempo-Schild). Leider hinken Navi Daten immer hinterher.
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Ich kann den Frust verstehen. Daher ist es auch OK, das auch immer wieder anzusprechen.
Diese Versprechen des großen Updates sind einfach unverschämt, wenn nicht geliefert wird mit klarem Verbesserungsbedarf.
... Und in ein paar Monaten kommt dann der #5 Avatar 😬
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Das Schlimmste daran ist, dass Smart alle Mängel negiert, das Auto ordnungsgemäß funktioniert und solle dies nicht der Fall sein, ist es ja nur eine Komfortfunktion und berechtigt nicht zur Wandlung, egal ob Du mit oder ohne Anwalt kommst. Deshalb einmal Smart und nie mehr Smart, da keinerlei Kundenorientierung. Anhand der 140 Seiten langen Diskussion sieht man ja, wie groß die Streuung ist und es durchaus Fahrzeuge gibt bei denen dies ein permanenter, trotz wiederholter Werkstattbesuche nicht abstellbarer Mangel ist
Genau so argumentiert Smart. Aber mittlerweile gibt es genügend Urteile zu Assistenzsystemen und was sie leisten müssen. Die Frage ist, wer das erste Gutachten über die Assistenzsysteme eines #1/#3 im Rahmen eines Gerichtsverfahrens anfertigen lässt. Wer auch beim LG Stuttgart gegen Smart klagt, kann sich gerne bei mir melden.
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ist es ja nur eine Komfortfunktion
VZE ist keine Komfortfunktion sondern eine Funktion welche für unsere Fahrzeuge vorgeschrieben ist.
Berichte doch bitte hier im Forum von Deinem Verfahren.
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Kann ich gerne kurz machen. Ich habe über meinen Anwalt aufgrund der nicht abstellbaren Mängel eine Rückabwicklung beantragt. Die Smartanwälte haben jeglichen Fehler beim Auto negiert (trotz der Belege der Werkstattbesuche, diverser Fotos der falsch angezeigten Geschwindigkeiten). Dies wäre Stand der Technik und die VZE ist eine Komfortfunktion. Selbst der Hinweis auf eine Klage wurde ignoriert, da der Rechtsweg ja offenstünde und ich ein Beweisfeststellungsverfahren anstrengen könnte. Ich habe mich dann aufgrund der damit verbundenen Kosten (auch wenn der Rechtsschutz dies zahlt), Zeit und Nerven gegen eine Klage entschieden, da das Verfahren wahrscheinlich länger als die restliche Leasinglaufzeit wäre. Eine Klage hätte ich nur bei einem gekauften Fahrzeug eingereicht. So ein Verhalten kenne ich bei MB nicht und es ist eigentlich ein Trauerspiel, dass ein Unternehmen mit diesem Geschäftsgebaren in MB Autohäusern verkaufen darf.
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Effektiv müsste man mal beim KBA anfragen und auch die Verbraucherzentrale mal drauf ansetzen wegen falscher Werbeaussagen.
Beispiel Apple Watch und Beta beim Schlüssel.