Was genau soll sich denn mit 1.5.0 verschlechtert haben ?
Na ja das staendige quaken ohne Grund ist nur ein Beispiel. Es nervt und ist gefaehrlich, weil ein Warnton ohne Grund vom Fahren an sich ablenkt.
Was genau soll sich denn mit 1.5.0 verschlechtert haben ?
Na ja das staendige quaken ohne Grund ist nur ein Beispiel. Es nervt und ist gefaehrlich, weil ein Warnton ohne Grund vom Fahren an sich ablenkt.
Was genau soll sich denn mit 1.5.0 verschlechtert haben ?
Na ja das staendige quaken ohne Grund ist nur ein Beispiel. Es nervt und ist gefaehrlich, weil ein Warnton ohne Grund vom Fahren an sich ablenkt.
Er hat immer noch nicht verstanden
Doch, hat er. Und die Aussage ist falsch.
das Gebimmel vermutlich auch für vor Juli 2024 erstzugelassene #1 gesetzlich vorgeschrieben
Echt? Wo?
in meiner Stadt häufiger mal plötzlich 120 km/h innerorts "erkannt"
Ich bin da also nicht alleine. Ich habe eine Abfahrt, da ist das reproduzierbar. Entweder 100 oder 120 innerorts, wobei fuer LKW 30 vorgeschrieben sind. Smart ignoriert das alles.
Ich habe, unter anderem, wegen der massiv fehlerhaften VZE viel mit SMART / SMART-Center Frankfurt geschrieben.
Drei Kernaussagen,
es ist ein Assistentssystem und man muss als Fahrer schon selber aufmerksam sein.
Und durch die OTA kann es zu Ortsabhängigen Abweichungen kommen.
Und wenn die Schilder einer alten Norm entsprechen, kann die Erkennung fehlschlagen.
SMART verkauft mich als also dumm.
Auch wegen wegen fehlerhaften / falscher Werbung, keine Wandlung.
Kommt gut durch den Sonntag.
Gleiche Argumentation hat Smart bei mir vor Gericht auch gebracht. Die Einschränkungen stehen in der Betriebsanleitung, die VZE ist auf Branchenstandard und es könnte sein, dass es ganz vereinzelt dazu käme, dass ein Schild mal nicht erkannt wird. Da es aber nur ein Assistenzsysteme ist, wäre das kein Mangel. Die ISA (automatische Geschwindigkeitsassistenz) wird nicht beworben, daher kann auch daraus kein Mangel geltend gemacht werden. Noch besser war die Aussage, dass für das Fahrzeug nur eine Gesamtlaufleistung in Höhe der Batteriegewährleistung von 200.000 km angenommen werden kann. Ein Akku-Schaden bei 200.001 km führt zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Bei gewerblichen Käufern hat Smart das zusätzlich in den AGB auf 160.000km eingeschränkt. Sie konnten dem Richter nicht erklären, woran das Auto das erkennt und aus welchen plausiblen Gründen es zu der Unterscheidung kommt.
Ich folgere daraus. Kulanz bei einem Akku-Schaden über diesen Werten kannst du vergessen. Abgesehen davon, schlägt das massiv auf die Gebrauchtwagenpreise. Für meinen mit 52.000km haben sie noch 21.000€ brutto geboten. Aufgrund der schlechten Vermarktbarkeit des Smarts und BEVs generell.
Da es aber nur ein Assistenzsysteme ist, wäre das kein Mangel
So werden die argumentieren, klar. Nur ist es bei massiven Phantombremsungen und aktiven Warntoenen nicht nur ein Assistent. Als ehemaliger Pilot bin ich darauf gedrillt, sofort auf Warntoene zu reagieren. Bei der China-Software muss ich also jedesmal erst ueberlegen, ob es ein "False-Pisitive" ist, also ignoriert werden kann oder sofortige Aktion verlangt.
Ein Assistenzsystem das aktiv eingreift und falsch eingreift ist kein Assistenzsystem mehr. Daher verlange ich, dass ein defektes System abgeschaltet werden muss. Oder zumindestens abgeschaltet werden kann und das nicht nur fuer eine Fahrt. Wie ja bei Assistenten fuer Licht, Scheibenwischer, Spurhalte etc etc.
Zumal es meiner Meinung nach heisst, dass Fahrzeuge "mit intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA-Systemen), auszurüsten" sind, "über das der Fahrzeugführer gewarnt wird, wann immer dies möglich und angemessen ist".
Die Einschraenkung "Unter Vorbehalt von Nummer 2.3 muss der ISA so konzipiert sein, dass die Fehlerquote im praktischen Fahrbetrieb bei null liegt oder möglichst niedrig ist." klingt dann nur noch wie blanker Hohn. Das ist ja nicht der Fall. Bei mir sind es ca 80% aller Fahrten, die fehlerhaft verlaufen. Das hat dann mit "im Hinblick auf die Verkehrssicherheit" und "sie sollen lediglich der Unterstützung des Fahrzeugführers dienen" nichts mehr zu tun.
Das Verkehrsministerium schreibt dazu:
Mit dieser Verordnung werden eine Reihe neuer Technologien und Sicherheitsmaßnahmen nach einem festgelegten Zeitschema (Stufen A-D) verpflichtend eingeführt.
Zeitstufe | A | B | C | D |
Alle neuen Fahrzeugtypen | - | 6. Juli 2022 | 7. Juli 2024 | 7. Januar 2026 |
Alle Erstzulassungen | 6. Juli 2022 | 7. Juli 2024 | 7. Juli 2026 | 7. Januar 2029 |
Systeme werden also ab einem Zeitpunkt B ausgeruestet und ab einem Zeitpunkt C scharfgeschaltet. Mein Wagen wurde 2 Monate vor dem Zeitpunkt C angemeldet, muss also nicht zwangsweise aktiv geschaltet sein. Das ist ein Testbetrieb, der erst Dezember 2025 ausgewertet wird. So jedenfalls wird es von Anwaelten und den einschlaegigen Publikationen verstanden.
Ich bin gespannt ob sich Smart hier eingesteht, dass ein defektes Ststem nicht aktiv sein darf, nur weil es den erforderlichen Namen hat.
Echt? Wo?
Das wurde Dir hier schonmal erläutert... aber geh mit Deiner Beratungsresistenz gerne den juristischen Weg und das Gericht wird es Dir auch nochmal erklären.