Auch der Text unten drunter dass die abgezogenen Teile nach Herstellerangabe nicht benötigt werden ist schlichtweg falsch.
Riss in Windschutzscheibe
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Da hat die Versicherung den falschen Rechnungskontroller angefragt. Die sind mit Sicherheit von einem Smart ForTwo ausgegangen.
Auf dem Prüfbericht steht jedoch „Fahrzeug Smart #1“ und nicht Smart ForTwo.
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Passt irgendwie eh nicht zusammen.
AUFSATZ DACH V (also die Blende) wird getauscht und auch abgerechnet.
Was bedeutet,. es wird ein Neuteil für den Tausch benötigt.
Das Lackieren des Neuteils (heißt nun auf einmal ABDECKPLATTE SPOILER) soll dann aber nicht Teil der Vorgabe sein?
Das macht absolut keinen Sinn. -
Eigentlich müsste man mit diesem Prüfbericht von Mercedes nun zu dem Mercedes/Smart-Händler gehen und die Korrektur der laut Mercedes überhöhten/unnötigen Rechnungspositionen verlangen.
Das sollte dann (hoffentlich) die passenden Prozesse im Konzern auslösen.
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Klagst Du dagegen oder lässt Du Dich von der Versicherung über den Tisch ziehen ?
Es gibt nichts zu klagen, denn die Differenz wurde nicht bei mir eingetrieben. Nach tel. Aussage von HUK24: Wenn die Werkstatt es doch versuchen sollte, dann soll ich mich melden und sie klären das dann.
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Na da bin ich mal gespannt.
Meine von Dir zitierte Antwort ging aber gar nicht an Dich sondern an Exit.
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Hallo liebe Smart-Fahrer, Meine Autoscheibe bekam einen Riss ohne Steinschlag. Das Auto war für ein paar Stunden in der Sonne geparkt (aber es war nicht mehr als 20 Grad) und als ich zurückkam und losfuhr, knackte es plötzlich. Das Auto ist weniger als 5 Monate alt.
Würde dies unter die Garantie fallen? Das Auto ist auf ein Leasing, so habe ich es in der Zukunft sowieso zu beheben. Ich denke es könnte ein fehlerhafter Einbau sein und die seligst Temperaturen Fluktuation die zu dem Riss geführt hat. Jede Antwort wäre extrem hilfreich!
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Ja, das wäre dann ein Garantie-/Gewährleistungsfall.
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Habe gerade mit der Mercedes-Niederlassung gesprochen. Er sagte nur, dass ich für einen Scheibenschaden keinen Garantieanspruch geltend machen kann und dass der Schaden nicht ohne Fremdeinwirkung verursacht werden kann.
Hat jemand von euch Erfahrung mit einer solchen Situation? Hier ist das Foto von dem Riss in der Windschutzscheibe.
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Er sagte nur, dass ich für einen Scheibenschaden keinen Garantieanspruch geltend machen kann und dass der Schaden nicht ohne Fremdeinwirkung verursacht werden kann.
Kompletter Unsinn... ein Scheibenschaden kann durchaus (auch erst nach längerer Zeit) durch einen Montagefehler entstehen. Ich meine wir hatten hier im Forum auch schon so einen Fall wo dann letztlich die Scheibe auf Garantie ging. Offensichtlich ist der Werkstatthansel nur zu Faul die Kommunikation mit Smart kundenorientiert zu führen.