Dabei hält sich der Smart mit der Geschwindigkeitswarnung nach der Autobahnauffahrt ohne Aufhebungsschild im Gegensatz zu den anderen Fahrzeugen, die sich nach Kartendaten richten, nur an die StVO. Wenn es nach einer Autobahnauffahrt kein Aufhebungszeichen gibt, gilt weiterhin das zuletzt erkannte Höchstgeschwindigkeits-Schild.
Eine Lösung des Problems ist nur das Anbringen von Aufhebungsschildern oder durch die Änderung des Gesetzes möglich.
Das gilt für Beschränkungen nach dem Schild "Autobahn" im Bereich der Auffahrt. Das kann ja schlecht für Beschränkungen, von zBsp 40 km/h, im Bereich einer Auffahrt vor dem Autobahnschild gelten. 😊
Das macht aber der Smart. Er hält dann die 40 km/h bis zum ersten Verkehrsschild auf der AB. Habe ich hier vor meiner Tür ein schönes Beispiel. Da fährt er ca 3 km mit 40 km/h weiter. Als einziges Fahrzeug in unserem Fuhrpark.