Der Smart #1 an der privaten Wallbox - Erfahrungen Probleme Tipps ...

  • Was ich damit eigentlich sagen will ist, dass unsere Stadtwerke da eher lockerer ist und den Hinweis gab, alles unter 100A interessiert uns nicht.

    Das sagt sie dir vielleicht jetzt mündlich als Hinweis. Sobald die aber etwas in ihrem Netz feststellen und dann mal gucken kommen und merken, dass du dich nicht an die Regeln hältst gibt es Probleme. Und die 20A sind in Deutschland nun einmal vorgegeben. Da ist es egal was der Netzbetreiber aktuell als „Hinweis“ sagt.

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    1.2.0 ... 1.3.0 ... 1.3.0a1 ... 1.3.2

    - Bestellt 23.05. - Wunschtermin: 03.08. - Anlieferung Autohaus 21.08. - Zulassung: 11.09.

    - Beginn Aufbereitung: 21.09. - Auslieferung 22.09.

  • Das mit der Schieflast regelt hier in Deutschland jeder VNB für sich in den TABs. Eine durchaus übliche Definition ist 20A am Hausübergabepunkt. Die bekannte VDE eben. Diese Schieflast kann am Trafohäuschen, an dem die ganze Straße hängt, ja schon wieder weg sein.


    Wenn mündlich nicht reicht, fragt doch einfach schriftlich an. Eine aktive Überwachung als PV Besitzer ist jetzt auch kein Hexenwerk.

  • Meine Solaranlage ist vom örtlichen Stromversorger und Netzbetreiber direkt erworben.

    Inklusive neuem Hausverteiler im Haus .

    Ich hatte somit keine Probleme mit dem Netzanschluss, Genehmigung , Handwerker, Lieferung usw.

    Wurde alles Just in Time erledigt.

    Somit kann ich mir die Arbeit sparen irgendwo beim Netzbetreiber etwas zu erfragen .

    Danke trotzdem für eure Tipps

    Smart#1 Pro im Leasing

    Vorher Nissan Leaf Leasing

    Solaranlage E3DC mit Wallbox

  • Das mit der Schieflast ist ja auch nur so eine Faustformel, dass ein einzelner Verbraucher nicht mehr als 20A einphasig ziehen darf.

    Hast du jetzt 2 voneinander unabhängige Verbraucher die sich jeweils an die Schieflast halten, aber trotzdem auf der gleichen Phase liegen, hast du auch schon die doppelte Schieflast.

    Bestes Beispiel die Wallbox liefert einphasig die 20A und parallel wird gerade gekocht oder Backofen ist an, welcher auf der gleichen Phase hängt.

    Smart #1 Brabus Meta Black Metallic (OS V1.3.2)

  • So sieht's aus... Sprecht im Zweifel einfach mit dem Netzbetreiber was ihr vor habt und gut ist.


    Die Beschränkung auf maximal 4,6 kW bei Einphasenanschluss zielt doch am Ende des Tages darauf ab, eine übermäßige Belastung in diesem Bereich zu verhindern. Btw.: Hydraulische Durchlauferhitzer, die bis etwa 2000 weit verbreitet installiert wurden (übrigens durch KfW massiv gefördert), erzeugen auf der niedrigsten Stufe eine Schieflast von ungefähr 7,4 kW. Also wie bei einer 22kW Wallbox im 32A Einphasen-Modus. Bei der Installation in Mehrfamilienhäusern achteten Elektriker stets darauf, dass die Phasen korrekt und geordnet verbunden wurden, um die Einheitlichkeit der Phase L1 zu gewährleisten. Die Anschlüsse wurden dann von den Sanitärmonteuren mit der zusätzlichen Qualifikation für 230V/400V fachgerecht ausgeführt, wobei auf die korrekte Zuordnung der Phasen geachtet wurde. Die Frage der Schieflast war damals kaum ein Thema von Bedeutung.


    Mit der zunehmenden Ablösung von Durchlauferhitzern durch Solartechnik oder ähnliche Alternativen werden auch Leitungskapazitäten wieder verfügbar. Die Einführung einer Meldepflicht hat vor allem den Zweck, dem Netzbetreiber eine bessere Übersicht zu ermöglichen. So kann er bei geplanten Bauarbeiten rechtzeitig nötige Erweiterungen vornehmen und die Netzstabilität sichern.


    Also schaut in den TABs eures Netzbetreibers nach oder tauscht euch kurz aus, um auf Nummer sicher zu gehen. Wollte nur auf das pauschale "Nein, nicht erlaubt", "man wird sofort verhaftet", etc. eingehen ;)

  • Ich warte ja immer noch darauf dass mal einer die TAB eines Netzbetreibers "vorlegt" welche diesbezüglich von der genannten VDE und dem Mustertext des BDEW abweicht. Bis dahin glaube ich nicht dass das bei irgendeinem Netzbetreiber in Deutschland der Fall ist.


    Ich habe mal eben zusätzlich zur hiesigen EAM bei ein paar großen nachgeschaut:

    • Westnetz -> 4,6 kW maximal vorgegeben
    • Netze BW -> 4,6 kW maximal vorgegeben
    • Pfalzwerke -> 4,6 kW maximal vorgegeben
    • Bayernwerk -> online leider nicht verfügbar
    • Mitteldeutsche Netzgesellschaft -> 4,6 kW maximal vorgegeben

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    früher: Mercedes C118 CLA 250e Coupé, Mercedes W211 E 420 CDI, BMW E38 750iA-V12, BMW E32 740iA-V8, BMW E32 730iA-V8, Opel Omega B 2.2i 16V, Opel Omega A 2.0i, BMW E23 730R6, BMW E21 320R6, Opel Manta B GT/E, BMW E10 2002tii

  • Ich kann nur soviel dazu sagen.

    Wohne in der Nähe von Mainz und hatte vor dem #1 einen Peugeot 3008 PlugInHybrid, der einphasig bis 7,4kW laden konnte.

    Habe eine Wallbox ABL eMh1, 22kW und auch 22kW bei meinem Netzbetreiber angemeldet.

    Konnte den 3008 problemlos mit 7,4kW laden.

  • Konnte den 3008 problemlos mit 7,4kW laden.

    Können und dürfen sind aber 2 Paar Schuhe. Wer ist bei Dir der Netzbetreiber ?


    In Nieder Olm zB müsste es EWR Netze sein und auch dort steht in der TAB unter 10.1 (Allgemeines):

    pasted-from-clipboard.png


    auf Deutsch heisst das: mehr als 4,6 kW einphasig ist nicht zulässig, denn einphasig ist nunmal nicht Drehstrom.


    Also bevor hier noch weitere meinen sie dürfen das... schaut bei Eurem Netzbetreiber in die TAB und wenn dass dort steht gerne mit Verlinkung hier melden. Bis dahin ist das für mich alles nur Wunschdenken, denn es ist schon sehr unwahrscheinlich das irgend ein Netzbetreiber in Deutschland von der VDE-AR-N 4100 abweicht.


    Interessant für mich an der Stelle wäre noch: gibt es eigentlich auch Fahrzeuge welche 2-phasig laden... die dürfen nach den TABs bzw. der VDE dann ja auch nur 4,6 kW ziehen da 2-phasig auch kein Drehstrom sondern Wechselstrom ist.

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  • Also bevor hier noch weitere meinen sie dürfen das... schaut bei Eurem Netzbetreiber in die TAB und wenn dass dort steht gerne mit Verlinkung hier melden. Bis dahin ist das für mich alles nur Wunschdenken, denn es ist schon sehr unwahrscheinlich das irgend ein Netzbetreiber in Deutschland von der VDE-AR-N 4100 abweicht.

    Ich habe beruflich mit den Netzbetreibern zutun uns es wäre mir neu, dass es auch nur einen Netzbetreiber gibt, der sich nicht an die Normen / VDE hält.
    Gestern oder Vorgestern wurde hier auch aufgeworfen, dass die Steuermöglichkeiten (§14a) die Netzbetreiber nicht bräuchten um Ihre Netze zu stabilisieren, sondern nur als "Kontrollmechanismus" um zu erkennen, wann weiter ausgebaut werden muss. Ich weiß, dass in Bayern es mindestens einen Netzbetreiber gibt, der diese Steuermöglichkeit aktiv einbaut, weil sein Netz zeitweise an der Belastungsgrenze ist. Somit geht davon aus, dass die Netzbetreiber sich in Zukunft immer stärker an die Vorgaben halten werden und diese auch im Rahmen ihrer Möglichkeit kontrollieren werden.

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