Beiträge von Thomas

    Ich sage ja, der arme Betreiber. Es ist schon interessant, was ihm jetzt alles zusätzlich abverlangt wird und womit er sich auseinandersetzen soll/muss, obwohl er zugelassene Produkte mit Genehmigung des Netzbetreibers und zugelassene Elektroinstallateure eingesetzt hat. Zumal auch einige zugelassene Wallboxen es nicht können. Da geht nur 20A oder 32A. Egal ob 1 od. 3-Phasig und die Einstellung ist unter dem Gehäuse via DIP-Switch. Die meisten DLE haben/hatten das übrigens gar nicht.Hoffentlich wissen das alle und schließen niemals ein Auto an, welches nur 1-Phasig laden kann. Also fördert der Smart #1 Pro am Ende des Tages den unfreiwilligen Verstoß gegen die Schieflastverordnung.


    Ich plädiere nach wie vor dafür, wer sich mit dem Thema auseinandersetzen will oder es auf dem Schirm hat und es ernst nimmt, fragt doch bitte beim örtlichen Netzbetreiber nach. Mehr als ein "Nein" kann da nicht passieren. Allen anderen viel Spaß beim Laden.

    Ich bringe mal einen anderen Aspekt ins Spiel. Stell dir vor, du betreibst einen Durchlauferhitzer oder eine 22kW-Wallbox. Ich gehe davon aus, dass eine ordnungsgemäße Anmeldung beim Netzbetreiber sowie eine fachgerechte Installation durch einen Elektriker, die auch dessen Zustimmung gefunden hat, erfolgt sind. Es gab keine weitere Auflage. Zusätzlich haben sowohl der Durchlauferhitzer als auch die Wallbox eine Zulassung und sind so ausgelegt, dass sie bei Bedarf (automatische Schaltung, der Betreiber hat keinen Einfluss!) auch einphasig betrieben werden können, wobei automatisch bis zu 32A auf einer Phase freigegeben werden. Nehmen wir weiter an, ein Smart #1 Pro, der ebenfalls 32A auf einer Phase verarbeiten kann und eine Zulassung hat, wird angeschlossen....


    Der arme Betreiber...


    Sind beides Szenarien, welche klar gegen die VDE Norm sprechen, aber durch den Netzbetreiber genehmigt wurden? Ausnahmen eben. Gilt für öffentliche Säulen doch genauso, welche an das übliche Netz angeschlossen werden.


    Also Netzbetreiber anfragen, Inselnetz aufbauen, aktive Regelung installieren etc. ;)

    So sieht's aus... Sprecht im Zweifel einfach mit dem Netzbetreiber was ihr vor habt und gut ist.


    Die Beschränkung auf maximal 4,6 kW bei Einphasenanschluss zielt doch am Ende des Tages darauf ab, eine übermäßige Belastung in diesem Bereich zu verhindern. Btw.: Hydraulische Durchlauferhitzer, die bis etwa 2000 weit verbreitet installiert wurden (übrigens durch KfW massiv gefördert), erzeugen auf der niedrigsten Stufe eine Schieflast von ungefähr 7,4 kW. Also wie bei einer 22kW Wallbox im 32A Einphasen-Modus. Bei der Installation in Mehrfamilienhäusern achteten Elektriker stets darauf, dass die Phasen korrekt und geordnet verbunden wurden, um die Einheitlichkeit der Phase L1 zu gewährleisten. Die Anschlüsse wurden dann von den Sanitärmonteuren mit der zusätzlichen Qualifikation für 230V/400V fachgerecht ausgeführt, wobei auf die korrekte Zuordnung der Phasen geachtet wurde. Die Frage der Schieflast war damals kaum ein Thema von Bedeutung.


    Mit der zunehmenden Ablösung von Durchlauferhitzern durch Solartechnik oder ähnliche Alternativen werden auch Leitungskapazitäten wieder verfügbar. Die Einführung einer Meldepflicht hat vor allem den Zweck, dem Netzbetreiber eine bessere Übersicht zu ermöglichen. So kann er bei geplanten Bauarbeiten rechtzeitig nötige Erweiterungen vornehmen und die Netzstabilität sichern.


    Also schaut in den TABs eures Netzbetreibers nach oder tauscht euch kurz aus, um auf Nummer sicher zu gehen. Wollte nur auf das pauschale "Nein, nicht erlaubt", "man wird sofort verhaftet", etc. eingehen ;)