Gerade Anruf von der Versicherung. Kamera ist nicht eingeschlossen.
.......So steht es bei mir im Vertrag.
Glasbruch
A.2.2.1.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten sowie Solarmodule von Campingfahrzeugen und Wohnwagenanhängern. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.
Das ist natürlich alles eine Wortspielerei!
Hast Du Vollkasko???🤔
Wenn ja, würde ich da ein "Auffahrunfall"
bzw. ein einfacher "Frontschaden" draus machen.
Auch ein Diebstahl der Kamera (rausgeklippt/gebrochen) ist eine Möglichkeit.
Soll es auch geben 
Man nennt es dann Vandalismus
Das ganze ist dann auch "Wortspielerei" 
......da müssten sie eigentlich nach den Beschreibungen bezahlen, vorausgesetzt Du hast eine Vollkasko-Versicherung 😉