Beiträge von Clever

    Ruhig Blut...!


    Wenn ich die Frage etwas anders stelle: "auto ladekabel tüv relevant", kommt es nochmals deutlicher hervor...


    Ja, Ladekabel von E-Autos sind TÜV-relevant – aber nicht bei der normalen Hauptuntersuchung (HU) des Fahrzeugs, sondern im gewerblichen Bereich durch die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V3/V4). ....


    Für Privatpersonen:

    Keine gesetzliche HU-Pflicht: Die HU prüft das Ladekabel (noch) nicht, da es kein fest verbauter Teil des Fahrzeugs ist.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Bei gewerblicher Nutzung ist die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben und TÜV-relevant; privat ist sie dringend empfohlen, um die Sicherheit zu gewährleisten.



    PS: Und auch eine KI zieht sich das Wissen ja woher(!)


    Prüfung von E-Ladekabeln für Elektrofahrzeuge
    ✓Ladekabel für die Elektromobilität nach DGUV prüfen ✓Praxisseminar ✓Aufbau und Sicherheitsanforderungen ✓DIN EN 50699 (VDE 0702) ✓DIN EN 61851 (VDE 0122) ✓DIN…
    www.tuvsud.com

    Die KI sagt dazu...


    Ladekabel sind bei der Hauptuntersuchung (HU) für E-Autos relevant, aber nicht als eigenes Prüfobjekt im Sinne der HU-Plakette, sondern müssen als Teil der Fahrzeugausrüstung vorhanden sein und auf Beschädigungen geprüft werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

    Für gewerbliche Nutzer gelten jedoch strengere Regeln: Hier sind Ladekabel ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3/4 und müssen jährlich von einer Elektrofachkraft auf ihre Sicherheit geprüft werden (UVV-Prüfung), was auch TÜV-Unternehmen anbieten.


    Bei der Hauptuntersuchung (HU)

    - Mitführpflicht: Ladekabel müssen beim E-Auto wie Verbandskasten und Warndreieck mitgeführt werden.

    - Prüfung: Der Prüfer schaut sich das Kabel bei der HU auf sichtbare Mängel an (Beschädigungen, Isolationsfehler), um Kurzschlüsse zu verhindern, aber es gibt keine separate Plakette dafür.

    - Zustand: Defekte Kabel sollten ersetzt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.


    Für gewerbliche Nutzung (Unternehmen)

    - Pflicht: Ladekabel und Ladestationen gelten als elektrische Betriebsmittel und müssen regelmäßig geprüft werden, mindestens einmal jährlich.

    - Vorschrift: Die Prüfung erfolgt nach DGUV Vorschrift 3 (Privatwirtschaft) oder 4 (Öffentliche Einrichtungen).

    - Prüfer: Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht erfolgen.Zweck: Sicherstellung der Betriebssicherheit und Vermeidung von Arbeitsunfällen.


    Fazit für private Nutzer

    - Führen Sie das Ladekabel immer mit und prüfen Sie es selbst regelmäßig auf Beschädigungen.

    - Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie es bei der Wartung in der Werkstatt prüfen.

    - TÜV-Prüfung: Bei der HU wird auf Mitführung und sichtbare Mängel geachtet, aber die umfassende Sicherheitsprüfung nach DGUV ist eine separate, meist gewerbliche Anforderung.