smart #1 mit 3 Jahren Garantie und Wartungspaket

  • Spielt keine Rolle, was ich meine. Kein mir bekannter Hersteller, bis auf einen, grenzt die Kilometer während der gesetzlichen Gewährleistung ein. Das ist ja Hinweis genug. Natürlich kann es dann zu übermäßiger Ausnutzung kommen. Aber wie viele Fälle auf die Gesamtzahl der verkauften Einheiten sind das? Die gehen in der Masse unter. Da wird auch keiner diskutieren. Weil das am Ende mehr kostet.

    Um ein Positiv-Beispiel für Tesla zu bringen. Die hatten bei frühen Modell S eine unbegrenzte Gewährleistung ohne km-Beschränkung. Davon lebt doch der Fahrer des Model S mit über 1.000.000 km. Dem hat Tesla doch schon ca. 5x die DU und 2x den Akku getauscht.

    #1 Launch Edition

    Bestellung: 25. Januar 2023

    Auslieferung: 01. Juni 2023

    Software: 1.3.2 EU

  • Ich finde es eigentlich sogar seriöser, ein Hersteller macht klar Vorgaben und ich weiß vorher was Sache ist (ok, derzeit nicht mehr gerade Teslas Motto...), als ein Hersteller ohne km-Angaben sagt mir beim Defekt kurz vor Ende der Frist "Das sind aber 200km mehr als üblich in dieser Zeit, daher sorry..."

    Und diese positive Beispiel bei Tesla beim Model S wollte ich auch erwähnen.


    Oder andersrum, kauft jeder Kia, weil auf dem Papier 7 Jahre Garantie stehen?

    Dagegen sehen die drei Jahre beim i3 (bei BMW generell?) scheinbar traurig aus, aber Du weißt ja auch, das BMW da die ersten 5 Jahren praktisch immer kulant wahr/ist, es de facto eher eine 5 Jahre Gewährleistung ist.


    Daher für mich irgendwie wenig (neuer...) Grund auf Tesla rumzuhacken.

  • Wenn keine km-Begrenzung, dann keine km-Begrenzung. Da gibt es nichts zu diskutieren. Da wird auch kein Hersteller diskutieren. Es gibt kein einziges Urteil, dass von einer üblichen Nutzung spricht. Das wäre auch juristisch zu undefiniert, weil verschiedene Kunden, verschiedene übliche Nutzungen haben können. Im Verbraucherecht gar nicht denkbar.

    Der Kritikpunkt ist, dass die km-Begrenzung meine gesetzlichen Rechte einschränken kann. Wenn ich in 18 Monaten als Verbraucher 80.000 km fahre, fehlen mir 6 Monate meiner gesetzlichen Gewährleistung. Das kann nicht sein. Das ist die gleiche Diskussion, die ich jedesmal im Apple Store habe, wenn ein Produkt von denen defekt ist und mir eine studentische Aushilfe erklärt, dass Apple nur 12 Monate Garantie gibt und aufgrund der Tatsache, dass sie ein amerikanisches Unternehmen sind, die deutsche Gesetzgebung nicht anzuwenden sei.


    BMW bietet grundsätzlich 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung + 1 Jahr Garantie im Umfang der gesetzlichen Gewährleistung. (Auch wird auf die Beweislastumkehr verzichtet) Darüber hinaus eventuell 2 Jahre Kulanz. Beim i3 habe ich allerdings für 1.000€ ein Paket mit 5 Jahren Service inklusive und 2 Jahren Gewährleistungsverlängerung bis max 200.000km dazu gekauft. Ich bin save 😉

    Akku hat 8 Jahre und 160.000 km.


    Ich bleibe dabei, Tesla ist hier klar unter dem Standard aller mir bekannten Hersteller. Und das sind recht viele.

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  • Die durchschnittlche Kilometerleistung eines Fahrzeuges in D. liegt weit unter 20000km / a , wenn es dir auch aus deiner persönlichen Situation heraus als nicht einleuchtend erscheinen mag.


    https://www.autozeitung.de/jae…n%20%22Check24%22%20zeigt.

    Spielt aber keine Rolle. Das berechtigt nicht zur Kürzung gesetzlich verankerter Ansprüche.

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  • Ich wiederhole mich gerne nochmal, woher nimmst Du die Gewissheit, dass die gesetzliche 24 Monate Gewährleistung unbegrenzte Nutzung eines Gegenstandes einschließt?

    Die 24 Monate sollen Verbraucher UND Hersteller in einem gewissen Rahmen schützen, nicht jedem Verbraucher einen Freibrief geben für beliebige oder gar extreme Nutzung wie 150.000km/ im Jahr auf Kosten des Herstellers. Wenn das irgendwo explizit so steht, ok, aber ich fände es sehr befremdlich, zu erwarten/einzufordern ist es für mein Empfinden nicht.

    Aber genauso auch andersrum, wenn ein Hersteller sagen würde, die Garantie/Gewährleistung für mein Auto umfasst statt 20.000 nur max. 2.000 km im Jahr, würde das sicher auch keinen Bestand haben weil völlig unüblich/zu geringe Nutzung und jemand mit 4.500km nach 729 Tagen mit einem Defekt das sicher einklagen können.

  • 40-tkm/a ist aber auch nicht "normal"

    Geht doch noch... ich bin etliche Jahre 50.000km/Jahr rein privat gefahren.


    Trotzdem hat kein mir bekannter Hersteller eine Einschränkung der regulären Fahrzeug-Gewährleistung durch die Laufleistung.

    Bitte nicht Gewährleistung und Garantie durcheinander werfen... das ist etwas gänzlich unterschiedliches !


    Definitiv sind km-Einschränkungen bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht die Regel.

    Da sind sie weder die Regel noch zulässig. Bei der gesetzlichen Gewährleistung unterschätzen aber viele die Beweislastumkehr nach 1 Jahr (früher 6 Monaten) oder kennen diese erst gar nicht.


    Bist Du sicher, dass die gesetzliche Gewährleistung wirklich belastbar "unbregrenzte km" bedeutet und nicht einfach nur unpräzise ist und in der Regel nach den Standardfällen bzw. der gaußschen Glocke geht?

    Ds kann man mit jain beantworten. Zunächst einmal muss man wissen dass die Gewährleistung immer davon ausgeht dass der Mangel schon bei Risikoübergang (in der Regel dann wann die Ware übergeben wurde) schon vorgelegen haben angelegt sein musste ! Dann gibt es das Konstrukt dass das Gesetz bei Feststellung des Mangels in den ersten 12 Monaten grundsätzlich davon ausgeht dass der Mangel tatsächlich bei Risikoübergang schon vorhanden/angelegt war. Dem kann der Verkäufer mit Beweis entgegen treten. Das könnte (Extrembeispiel) zB so sein dass jemand nach 11 Monaten schon 500.000km gefahren ist und dann ein Motorschaden auftritt. Dann kann der Verkäufer durch Gutachter den Beweis antreten dass hier kein Mangel zum Zeitpunkt des Risikoübergangs vorlag sondern es sich schlicht um normalen Verschleiß bei dieser Laufleistung handelt.... das war es dann mit der Mangelbehebung auf Verkäufers Kosten.


    Kein mir bekannter Hersteller, bis auf einen, grenzt die Kilometer während der gesetzlichen Gewährleistung ein.

    Das macht auch der eine sicher nicht. Ansonsten zeige uns gerne den Passus aus den AGB wonach die Einschränkung auch für die gesetzlliche Gewährleistung gilt. Diese wäre schlichtweg rechtsunwirksam zumindest im B2C-Bereich. Im B2B-bereich hingegen kann die gesetzliche Gewährleistung vertraglich komplett ausgeschlossen werden... habe ich aber im Automobilsektor noch nie gesehen.

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    früher: Mercedes C118 CLA 250e Coupé, Mercedes W211 E 420 CDI, BMW E38 750iA-V12, BMW E32 740iA-V8, BMW E32 730iA-V8, Opel Omega B 2.2i 16V, Opel Omega A 2.0i, BMW E23 730R6, BMW E21 320R6, Opel Manta B GT/E, BMW E10 2002tii

    2 Mal editiert, zuletzt von Andimp3 ()

  • Es gibt keine 4-jährige Gewährleistung.

    Ist es zu viel verlangt, sich einmal mit den Grundsätzen Gewährleistung vs. Garantie auseinanderzusetzen, nachdem hier darüber (häufig falsch!) gestritten wird?


    Gesetzliche Gewährleistung und Garantie: Was ist der Unterschied? | evz.de
    Bei der gesetzlichen Gewährleistung können Sie ein mangelhaftes Produkt beim Händler umtauschen oder reparieren lassen. Die Garantie ist eine freiwillige…
    www.evz.de

    Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung | Verbraucherzentrale Niedersachsen

    Gesetzliche Gewährleistung & Garantie | Wo ist der Unterschied? - Finanztip

    Gewährleistung und Garantie

    Seit 08.07.2023: Smart #1 Brabus in schwarz mit rotem Dach (ersetzt unseren Golf 7 FL GTI Performance aus 08/2017 / Hauptfahrzeug seit 04/2023: BMW iX1)

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  • Also Tesla scheint 4 Jahre oder 80.000km zu haben für die Gewährleistung zu haben.

    Aber das scheint ja eh ein Sonderfall zu sein, da man innerhalb dieses Zeitraums keine Wartung durchführen muss um die Gewährleistung nicht zu verlieren.

    Auch das ist so nicht richtg. Bitte Seite 10 der "Allgemeinen Garantiebestimmungen" von Tesla lesen.


    Erlöschen der Garantie

    Sie sind für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs sowie für den Erhalt und dass Führen eines umfassenden und vollständigen Serviceheftes Ihres Fahrzeugs verantwortlich, einschließlich 17-stelliger Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Name und Anschrift des Service Centers, Kilometerstand, Daten von Service- oder Wartungsmaßnahmen und Beschreibung der Service- oder Wartungspositionen, wobei diese Aufzeichnungen jedem nachfolgenden Käufer oder Erwerber zur Verfügung zu stellen sind. ....


    Es ist mit Nichten so, dass keine Wartungsintervalle aufgeführt sind. Nur ist nicht vorgeschrieben, die beim offiziellen Servicepartner durchführen zu lassen, sondern kann die eben auch selbst machen. Die Aufzeichnungspflicht besteht aber. Dazu steht dann auf Seite 11 noch etwas. Dort ist dann der Satz, auf den sich viele im Internet beziehen. Tesla schreibt nicht vor, dass alle Service- oder Reparaturmaßnahmen in einem Tesla Service Center oder bei einer autorisierten Tesla Reparaturwerkstatt durchgeführt werden müssen. Man empfiehlt es aber. Nur, dass gar keine Wartung gemacht wird, das schreibt auch Tesla nicht. Stichpunkt ist u.a. "Wartung bei Bedarf". Für Bremsflüssigkeit gibt es zum Beispiel den üblichen, festen 2-Jahres Service.


    Weiter steht auf Seite 4:

    Diese beschränkte Neuwagengarantie ist die einzige ausdrückliche Garantieerklärung, die in Verbindung mit Ihrem Tesla-Fahrzeug gemacht wurde. Alle weiteren stillschweigenden oder ausdrücklichen Garantien, einschließlich aller gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die sich aus lokalen Gesetzen ergeben, oder anderer Bedingungen, werden in vollem Umfang, wie es das Gesetz in Ihrer Garantieregion zulässt, ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf stillschweigende Garantien und Bedingungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Haltbarkeit oder Garantien, die sich aus einem Geschäftsverkehr oder Handelsbuch ergeben.


    Darf dann jeder für sich entscheiden, wie er damit umgeht.

    #1 Launch Edition

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