Dann gehe ich mal davon aus, das unsere Zulassung vom 30.6.25 noch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung erfolgt ist, der Wagen somit auch als 2023er Baujahr in 2025 zugelassen werden konnte und das Klingeln bei Geschwindigkeitsüberschreitung zu Recht dauerhaft abgeschaltet werden kann.
Warum das allerdings erst durch das 1.6.0 Update erfolgt ist, bleibt fraglich, ist mir aber auch egal.