Erfahrungen an der Ladesäule - Smart #1 laden - Bilder und Erkenntnisse - Ladestation, öffentlich.

  • Ich habe meinen Premium am 18.04 abgeholt und heute das erste mal geladen.

    Der Verbrauch lag laut Smart Anzeige bei 17 kW/100 km beim Stand von 279 km, Batterie 21% verbleibende Reichweite 89 km, Einstellung Standard. Ich habe den Smart mit 22 kW an Wallbox Zappi geladen. Die tatsächliche Ladegeschwindigkeit lag am Anfang bei ca. 20,5 kW, dann bei 70% so um 15,5 kW. Ich habe die Ladung mit Limit auf 80% eingestellt, es wurden 81% geladen. Die Temperatur betrug ca. 13 Grad C. Anzeige BC nach der Ladung Distanz 356 km. Das Laden hat 2 Std. 40 Min. gedauert.

    Wenn man den Angaben im Bordcomputer trauen kann, wären bei einer Batteriekapazität von 62 kWh von 21% bis 81% ohne Ladeverluste 37,2 kWh erforderlich. Laut Wallbox wurde 41,9 kWh geladen.

    Daraus würde sich ein Ladeverlust von 4,7 kW bzw. 12,6 % ergeben.

    Aus meiner Sicht noch in Ordnung, wahrscheinlich etwas höher als bei dem Wettbewerb, ID3, Tesla bei 11 kW. Ich kam persönlich damit noch gut leben.

    Ich werde den Wagen demnächst bei ähnlichen Bedingungen noch mit 11 kW und mit PV Überschuss mit ca. 6 kW Laden. Mal schauen inwiefern sich die Ladeverluste verändern.

    Bestellung: #1 Premium, Laser Red Metallic Eclipse Black, Dark Matter am 01.02.2023, Auslieferung 19.04.2023 :thumbup:

  • Auch in meiner EnBW App wird kein berechneter Ladevorgang angezeigt. Kurz gesagt, hab ich umsonst geladen?! Habe auch noch nie zuvor an einer EnBW Säule geladen.

    Das kommt (selten ?) schon mal vor... eine Nachebrechnung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfolgen da der Ladesäulenbetreiber nicht weiß wer da geladen hat. Das hatte ich auf der Rückfahrt bei meinem Probefahrt-WE an in Alsfeld am Schnelllader auch. Fahrzeug angesteckt... wollte mich mit der EnBW-Karte anmelden, das Display des Laders war eingefroren aber es wurde dennoch geladen. Nach einer Weile kam ein weiterer BEV und wollte am 2. Ladepunkt des gleichen Laders laden - da ging aber nichts. Ein Berechnung der Ladung vom 29.1. hat bis heute nicht stattgefunden.


    Jedoch hatte man auch ohne vorab-konformes plug-and-charge bereits mit dem Ladestecker+Protokollierung wohl genug Daten über die "Stromdiebe" beisammen (sprich Fahrgestellnummer).

    Was soll dem Ladeanbieter die Fahrgestellnummer nutzen wenn ihm diese nicht bekannt ist ? Und selbst wenn sie ihm bekannt wäre könnte er nicht nachweisen dass der Eigentümer geladen hat. Ohne vereinbartes Plug&Charge kann hier keine Berechnung stattfinden.




    Wenn man den Angaben im Bordcomputer trauen kann, wären bei einer Batteriekapazität von 62 kWh von 21% bis 81% ohne Ladeverluste 37,2 kWh erforderlich. Laut Wallbox wurde 41,9 kWh geladen.

    Daraus würde sich ein Ladeverlust von 4,7 kW bzw. 12,6 % ergeben.

    Du rechnest nicht richtig 4,7 kWh von 41,9 kWh sind 11,2% ;)


    12,6% wären es wenn man einen "Ladeaufschlag" berechnen würde.

    #1 Premium in Laser Red - Eclipse Black, Smart OS v1.3.2 / 20.33.10.23423.40436 / Hello Smart App 1.4.14 / Hello # App 1.0 (44)

    Navi-SW 0.05.12.15.24.03.1a.10 Navi-DB N.J.A2.24.00.01.00 Hidden Features des Smart #1 - klick / Smart #1 FAQ-Thread -> klick

    früher: Mercedes C118 CLA 250e Coupé, Mercedes W211 E 420 CDI, BMW E38 750iA-V12, BMW E32 740iA-V8, BMW E32 730iA-V8, Opel Omega B 2.2i 16V, Opel Omega A 2.0i, BMW E23 730R6, BMW E21 320R6, Opel Manta B GT/E, BMW E10 2002tii

  • ...


    Was soll dem Ladeanbieter die Fahrgestellnummer nutzen wenn ihm diese nicht bekannt ist ? Und selbst wenn sie ihm bekannt wäre könnte er nicht nachweisen dass der Eigentümer geladen hat. Ohne vereinbartes Plug&Charge kann hier keine Berechnung stattfinden.

    ..

    ich habe nur wiedergegeben, was dazu erfasst wurde.

    aber eine Fahrgestellnummer ist schon mal mehr als (k)ein beliebiges Kennzeichen am Auto.

    ein erster Ansatz zur Einleitung einer Strafanzeige.


    vereinbart war aber auch nicht das anstöpseln ;)

  • Strafanzeige wegen was denn ? Anbieter ist unfähig die angebotene Leistung abzurechnen -> keine strafbare Handlung.


    Finde das immer wieder lustig woraus mancher Zeitgenosse meint eine strafbare Handlung konstruieren zu können.

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  • Andimp3

    Mit den Bezeichnungen Ladeverlust und Ladeaufschlag hast du schon Recht. Allerdings macht mE der Ladeaufschlag mehr Sinn, weil du ja die zu niedrige Anzeige um den Aufschlag korrigieren musst, zum den wirklichen Verbrauch bzw die wirklichen Kosten pro 100 km zu haben.

    #1 Premium Laser Red Metallic + schwarzes Dach, Dark matter.

    :) Ausgeliefert: Landsberg am 15.3.23

    8) Motto: Cruisen ist cooler als rasen.

    1.0.1 ... 1.0.3 ... 1.1.1 ... 1.2.0 ... 1.3.0 ... 1.3.0a1 ... 1.3.2 ...

  • Wenn deine IT nicht korrekt funktioniert kannst du da als CPO recht wenig machen. Kann der Kunde ja nix für das deine IT/Hardware mies ist. Teilweise schalten die Ladestationen auch bei Problemen auf kostenfreies Laden um, das kann man einstellen und ist Entscheidung des Betreibers.

    Anders wäre es wenn jemand absichtlich eine Schwachstelle ausnutzt um sich die Leistung „zu erschleichen“ - damit wärst du dann beim oben von TomKR genannten §265a StGB. Wenn du ganz normal ansteckst, dich authentifizierst per Karte/App/Kreditkarte und der Betreiber nicht abrechnet ist das sein Pech und dein Glück. Ganz sicher aber nicht strafbar. Kann ich euch aus Sicht eines CPO berichten - fällt unter „Daily Business“ und unternehmerisches Risiko.

    #1 Brabus bestellt 07.02.23 in Meta Black Metallic mit rotem Dach, Lieferdatum 21.04.23, Übergabe 12.05.23

  • Du rechnest nicht richtig 4,7 kWh von 41,9 kWh sind 11,2% ;)


    12,6% wären es wenn man einen "Ladeaufschlag" berechnen würde.

    Doch, die Berechnung ist richtig, mathematisch ist der Verlust in Prozent von 37,2 kWh als Basis zu berechnen!

    Bestellung: #1 Premium, Laser Red Metallic Eclipse Black, Dark Matter am 01.02.2023, Auslieferung 19.04.2023 :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Igi2001 ()

  • .... Wenn du ganz normal ansteckst, dich authentifizierst per Karte/App/Kreditkarte und der Betreiber nicht abrechnet ist das sein Pech und dein Glück. Ganz sicher aber nicht strafbar. Kann ich euch aus Sicht eines CPO berichten - fällt unter „Daily Business“ und unternehmerisches Risiko.

    ok - wenn man von seiner seite alles dafür getan hat, kann man nix für das technische Problem von anderer Seite.

    Nur könnte der Hersteller ja zumindest eben auf Grund der Erfassung eine Rechnung noch zuschicken.

    Aber offenbar wird er des Aufwandes etc. dazu, sich das wohl aus genannter Erfahrung sparen.