Beiträge von Vaio 105

    Das ist jetzt bei mir der Fall. Am 20.03.23 zugelassen und am 30.03.23 übernommen.

    Den Termin in der Werkstatt habe ich am 17.03.26 bekommen, ich hoffe es klappt alles mit der Garantie

    Ich denke dass es entscheidend ist, wann man den Schaden gemeldet und die Garantieleistung eingefordert hat.

    TÜV ist nach drei Jahren und die Garantie ist nach drei Jahren futsch.

    Dann sollte man also vor dem Ende der drei Jahre zum TÜV.

    Und um genau zu sein ist dann wieder interessant ab wann die Garantie zählt, ab Zulassung oder ab Übernahme.

    Ja es ist schwer zu verstehen,

    aber wenn die ganze Scheinwerfereinheit getauscht wird, gibt es kein Geld, zumindest lese ich es so in der angehangenen Mail.


    Sehr geehrter Herr .....,


    vielen Dank für Ihre offene Rückmeldung – ich kann Ihren Punkt absolut nachvollziehen.

    Unsere Reparaturkostenversicherung ist ausdrücklich keine „Wundertüte“, sondern basiert ausschließlich auf den in den Versicherungsbedingungen konkret benannten Baugruppen. Es gibt keinen separaten, versteckten Leistungskatalog, den der Kunde nicht einsehen kann. Maßgeblich sind ausschließlich die AVB inklusive der dort aufgeführten versicherten Baugruppen.

    Das bedeutet:

    Versichert sind nur die Bauteile, die dort ausdrücklich genannt sind. Nicht aufgeführte Baugruppen gelten als nicht versichert. Genau aus diesem Grund haben wir Ihnen die Beleuchtung transparent erläutert.

    Bei modernen Scheinwerfersystemen (z. B. LED- oder Matrix-LED-Einheiten) ist es häufig so, dass komplette Module als Einheit ersetzt werden. Versicherbar sind jedoch nur klar definierte elektrische oder mechanische Einzelbauteile – z. B. Steuergeräte oder Stellmotoren . Reine Leuchtmittel zählen nicht dazu.

    Uns ist Transparenz wichtig. Wenn Sie möchten, können wir gerne konkret anhand eines Beispiels (z. B. Defekt Steuergerät Scheinwerfer vs. Defekt LED-Modul) durchgehen, was versichert wäre und was nicht. So haben Sie eine klare Entscheidungsgrundlage.

    Mit besten Grüßen

    Ihr Team von Garantie-Direkt

    Das habe ich bei unserem Volvo Händler auch nachgefragt. Das gehe leider nicht sie kämen nicht in die Datenbank von Smart rein.

    Ich habe mal im EX30 Forum geschaut.

    Da liegt die 60000 km Inspektion bei 320 Euro, aber bsie hatten den Ölwechsel vergessen.

    Düfte dann um die 500 Euro sein, also die Hälfte zum #1.


    Nicht an die Datenbank von Smart kommen ist eine Ausrede.

    Jeder hier im Forum kann sich die notwendigen Service-Maßnahmen für die erste oder zweite Inspektion herunterladen.

    Und die Arbeitsausführungen sollten beim EX30 und #1 größtenteils identisch sein, Geely hat es so gewollt.

    Und was sagt mir das jetzt? :/ Ich sollte mehr trinken......?

    Frage ich mich auch.

    Oder bei Car Garantie. - Ja das Navi ist versichert, aber das Touchscreen nicht - super.

    Ich habe noch bis zur Jahresmitte Zeit, bin gespannt was sich da noch tut.

    Es reicht offensichtlich nicht aus die AGB zu durchwühlen, denn die kommen im Anschluss noch mit einem Leistungskatalog, den du nie zu Gesicht bekommst.

    Warum fällt man immer wieder auf diese Strolche rein, sie verkaufen nur das Gefühl von Sicherheit.

    Aber dieses Geschäftsmodel finde ich auf wirklich allen Ebenen.

    Hi,

    ich hatte bei Garantie Direkt noch mal nachgefragt, wie es mit der Versicherung in Sachen Beleuchtung aussieht, weil in den AG nichts dazu steht, außer die entsprechenden Stellmotoren.

    Hier die Antwort:


    Sehr geehrter Herr .....,

    Sie haben richtig erkannt: In den Bedingungen sind im Bereich Beleuchtung keine kompletten Scheinwerfereinheiten als eigenständige Baugruppe aufgeführt. Versichert sind grundsätzlich die ausdrücklich genannten mechanischen und elektrischen Bauteile gemäß Leistungsübersicht.

    Reine Verschleißteile wie Leuchtmittel (z. B. Halogen-, Xenon- oder LED-Leuchtmittel) sind nicht versichert.

    Elektrische Komponenten im Zusammenhang mit einem versicherten Bauteil – beispielsweise Steuergeräte oder Stellmotoren – sind hingegen mitversichert.

    Der von Ihnen gefundene Wischermotor ist als elektrischer Antrieb separat genannt, da es sich hierbei um ein klar definiertes elektromechanisches Bauteil handelt.

    Komplette Scheinwerfereinheiten (insbesondere LED- oder Matrix-LED-Module) gelten nicht pauschal als versicherte Baugruppe, es sei denn, ein konkret versichertes Steuergerät oder ein darin enthaltenes versichertes Einzelbauteil ist ursächlich defekt.


    Schwer zu beweisen, ob es die LED oder die Ansteuerung ist, wenn der ganze Scheinwerfer getausacht wird, weil alles es da nichts mehr zum Öffnen gibt.