Beachte bitte, dass der #1 keine vollwertigen 1600kg Anhängelast besitzt, sondern diese durch das Gesamtzuggewicht begrenzt wird.
Sofern sich in den letzten Jahren daran nichts geändert hat, so setzt sich das Gesamtzuggewicht zusammen aus:
zGM #1 + 1600kg - Stützlast 75kg
Dabei ergibt sich, dass dein Anhänger zwar 1600kg wiegen darf (Achslast +Stützlast), aber die Anhängelast somit auf 1525kg reduziert wird. Das alles gilt bei ausgereizter zGM des #1.
Zur Veranschaulichung:
Unser #1 wiegt leer 2080kg (womit er 105kg über der eingetragenen Leermasse liegt), voll darf er 2370kg (zGM) wiegen. Im Gespann wird die Stützlast (75kg) auf den #1 gerechnet, was de facto eine Zuladung von 215kg lässt.
Das Zuggesamtgewicht darf 3895kg betragen, was bei vollem Smart eine Anhängelast von 1525kg ergibt.
Wenn wir nun 1600kg ziehen wollen (wir haben einen 1800kg Anhänger), so können wir das natürlich tun, haben dann im Smart aber nur noch eine Zuladung von 140kg. Für unseren Urlaub wird es nun schwierig, denn meine Frau (75kg), ich (100kg, von denen 25kg als Zuladung gelten), unser Hund (5kg), Kühlbox (25kg) und 10l Frischwasser reizen die verbliebene Zuladung bereits aus.
Die Info zum Zuggesamtgewicht habe ich erst bei der Übergabe erhalten, obwohl ich vorher extra nach "vollwertigen 1600kg" Anhängelast gefragt hatte und diese positiv beschieden wurde. Hätte ich unseren #1 damals gekauft, wäre er im Showroom stehen geblieben, weil es neben dem Alter von 17 Monaten (Neuwagen!!!) bereits die zwote große Unzulänglichkeit war.