Beiträge von mi-go

    Update wurde letzten Freitag vom Freundlichen händisch aufgespielt. Werde gleich mal schauen, was sich neu einstellen lässt. "Gebimmel" ist bei meinem (EZ 8/24) jedenfalls weg.


    Der dynamische Reichweitenwert ist schon eine Schätzung aufgrund deiner letzten Fahrweise.

    Aber auch nur innerhalb bestimmter Parameter.


    VZE ist aber m.E. nicht besser oder schlechter. Insbesondere nicht gegenüber dem Leihwagen, MB A180. Der war stellenweise genau so falsch unterwegs wie der #1.

    Wegen der Ladeprobleme war ich jetzt beim Service und habe auch um die Aktualisierung gebeten, da OTA erneut nicht automatisch erfolgte.

    Als Werkstattersatzwagen hatte ich einen recht neuen A180.

    VZE lief dort genau so gut oder schlecht wie beim #1. Die gleichen Probleme...

    Interessant war jedoch das "Gebimmel" (zahnfüllungvibrierendes Ping, welches in Sekundenabstand zweimal wiederholt wurde). Es erfolgte erst bei 3km/h Überschreitung und auch erst nach 3 Sekunden. Kann man mögen, muss man aber nicht. Abstellen erfolgte über Icon im ZD (direkt neben dem Homebutton).


    Das "Gebimmel" bei meinem #1 ist mit OTA 1.6.0 weg. Schon schöner...

    Da gibt es schöne Kurven...

    Idealkurve.jpg

    So soll es sein!


    Leider habe ich auch solche...

    keine Idealkurve.jpg

    Das geht auch gerne mit mehrfacher Wiederholung in den Bereich 10-13kW (bislang immer zwischen 50 und 70% SoC). Immer dann, wenn er zu Beginn den Peak nicht erreicht.

    Und ja, ideale Akkutemperatur war stets vorher erreicht.

    Leider ist kein Fehlerprotokoll hinterlegt. Aber - laut Aussage Service - wurde alles resettet und alle verfügbaren Updates aufgespielt.


    Schau'n 'mer mal.

    Kann man sehen, wie man will. Es hat auch mit der Position des Schildes zu tun.

    Beispiel 1:

    Ortsausgang, damit 50km/h aufgehoben.

    Nach 300m neues 50km/h-Schild wegen Krankenhausausfahrt.

    Warum nicht sofort nach dem Ortsschild? Weil nicht zulässig, da Ort zu Ende und Krankenhausausfahrt noch nicht vorhanden - da darf eine Begrenzung erst xm vorher stehen.


    Beispiel 2:

    Ortsausgang, damit 50km/h aufgehoben.

    Nach 400m 70km/h-Schild wegen Kreuzung.

    Warum nicht sofort nach dem Ortsschild? Weil nicht zulässig, da Ort zu Ende und die Einmündung noch nicht vorhanden - da darf eine Begrenzung erst xm vorher stehen.


    Beispiel 3:

    Baustelle innerorts, Begrenzung auf 30km/h

    Aufhebung erfolgt ja inzwischen nach Ermessen, es ist aber keine Baustelle zu sehen (gibt aber laut Aussage Straßen NRW zwei Ein-/Ausfahrten, welche temporär genutzt werden (könnten)

    Aufhebung erfolgt dann erst kurz vor Ortsende (nach zahlreichen Protesten

    Bei Einrichtung der Begrenzung vor 2 Jahren gab es zahlreiche Beschwerden, weil geblitzt wurde. Die Einheimischen wissen Bescheid, nur noch Auswärtige werden geblitzt.

    Aufhebung erfolgt inzwischen kurz vor Ortsende.

    Baustelle wurde bis 2029 verlängert...


    Gibt zahllose Beispiele.

    als Privatwagen wäre das ein Grund mich bei anderen Herstellern umzusehen.

    Da gibt es inzwischen auch noch andere Gründe:

    - Verfügbarkeit von Servicepartnern (nicht jede MB-Wertstatt verarztet Smarts)

    - Verfügbarkeit von Terminen (sehr lange Wartezeit, zumindest hier im Raum mit Monopolanbieter)

    - Ersatzfahrzeug im Zuge von Garantieleistungen ("können wir erst nachher sagen, ob Smart des Ersatzfahrzeug übernimmt")


    Da ich 60.000km und 36 Monate gebucht habe, werde ich wohl nur bis 58.000km fahren.

    Stichtag wäre dann 31.12.2023 oder?

    Zulassung ab 7.7.2024.

    Allerdings wurden wohl Ausnahmegenehmigungen erteilt, bei Fahrzeugen, die vorher gebaut wurden (und auf Halde standen). Ich kann mich erinnern, dass es bei meinem #1 zu einer Verzögerung kam, da noch eine Ausnahmegenehmigung für die Zulassung (August 2024, Bj. März 2023) benötigt wurde. Ob es jetzt genau DIESE Ausnahmegenehmigung war...?

    Stellt sich also die Frage warum sie es trotzdem nicht hinbekommen.

    Garbage in, garbage out.

    Eventuell muss man dann auch die Regeln für die Beschilderung überarbeiten. Die Kameras können ja nur erkennen, was auch da ist.

    Genau das meine ich!

    In Schweden war die Erfolgsrate deutlich höher als in Deutschland.


    Aber in D muss ja ein Autobahnschild (Richtgeschwindigkeit 130km/h) dort stehen, wo die Zufahrt zur Autobahn anfängt, Wenn auf der Zufahrt nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung steht, dann muss diese auch wieder aufgehoben werden. Das erfolgt i.d.R. aber nur dann, wenn auf der Autobahn (auch) eine (andere) Geschwindigkeitsbegrenzung besteht. Nur um ein Beispiel zu nennen.


    Anderes Beispiel: Unser Dorfeingangsschild steht samt 30-Begrenzung aufgrund der baulichen Situation links. Wer hat ein Problem?

    Das hier im Forum beliebte Verkehrszeichen mit den diagonalen schwarzen Streifen steht häufig auf der Rückseite der Geschwindigkeitsbeschränkung in Gegenrichtung und damit für uns links. Wer hat ein Problem?

    Danke für euere Rückmeldungen. Es ist halt doch einiges anders beim E-Auto. Bislang wurde unser Caravan beim wilden Campen immer über den Zugwagen (12V) versorgt. Die Starterbatterie hat dieses bei unserem geringen Verbrauch locker ausgehalten (zumindest für eine Nacht).

    Daher meine Irritation darüber, dass sich ein E-Auto doch recht viel Energie zieht, nur um die Leistung zur Verfügung zu stellen.


    Also macht V2L nur in seltenen Fällen Sinn, also zB beim wild Campen abseits von Campingplätzen

    Dann eben nicht. Die Bereitstellungsengergie ist viel zu hoch!

    V2L macht eher dann Sinn, wenn kurzfristig eine hohe Energiemenge benötigt wird, das kann u.U. auch zum Laden eines anderen E-Autos sein.

    Fürs Camping ist eine Powerstation deutlich besser geeignet, die dann ggfls. durch V2L geladen wird.