Beiträge von mi-go

    Kann man sehen, wie man will. Es hat auch mit der Position des Schildes zu tun.

    Beispiel 1:

    Ortsausgang, damit 50km/h aufgehoben.

    Nach 300m neues 50km/h-Schild wegen Krankenhausausfahrt.

    Warum nicht sofort nach dem Ortsschild? Weil nicht zulässig, da Ort zu Ende und Krankenhausausfahrt noch nicht vorhanden - da darf eine Begrenzung erst xm vorher stehen.


    Beispiel 2:

    Ortsausgang, damit 50km/h aufgehoben.

    Nach 400m 70km/h-Schild wegen Kreuzung.

    Warum nicht sofort nach dem Ortsschild? Weil nicht zulässig, da Ort zu Ende und die Einmündung noch nicht vorhanden - da darf eine Begrenzung erst xm vorher stehen.


    Beispiel 3:

    Baustelle innerorts, Begrenzung auf 30km/h

    Aufhebung erfolgt ja inzwischen nach Ermessen, es ist aber keine Baustelle zu sehen (gibt aber laut Aussage Straßen NRW zwei Ein-/Ausfahrten, welche temporär genutzt werden (könnten)

    Aufhebung erfolgt dann erst kurz vor Ortsende (nach zahlreichen Protesten

    Bei Einrichtung der Begrenzung vor 2 Jahren gab es zahlreiche Beschwerden, weil geblitzt wurde. Die Einheimischen wissen Bescheid, nur noch Auswärtige werden geblitzt.

    Aufhebung erfolgt inzwischen kurz vor Ortsende.

    Baustelle wurde bis 2029 verlängert...


    Gibt zahllose Beispiele.

    als Privatwagen wäre das ein Grund mich bei anderen Herstellern umzusehen.

    Da gibt es inzwischen auch noch andere Gründe:

    - Verfügbarkeit von Servicepartnern (nicht jede MB-Wertstatt verarztet Smarts)

    - Verfügbarkeit von Terminen (sehr lange Wartezeit, zumindest hier im Raum mit Monopolanbieter)

    - Ersatzfahrzeug im Zuge von Garantieleistungen ("können wir erst nachher sagen, ob Smart des Ersatzfahrzeug übernimmt")


    Da ich 60.000km und 36 Monate gebucht habe, werde ich wohl nur bis 58.000km fahren.

    Stichtag wäre dann 31.12.2023 oder?

    Zulassung ab 7.7.2024.

    Allerdings wurden wohl Ausnahmegenehmigungen erteilt, bei Fahrzeugen, die vorher gebaut wurden (und auf Halde standen). Ich kann mich erinnern, dass es bei meinem #1 zu einer Verzögerung kam, da noch eine Ausnahmegenehmigung für die Zulassung (August 2024, Bj. März 2023) benötigt wurde. Ob es jetzt genau DIESE Ausnahmegenehmigung war...?

    Stellt sich also die Frage warum sie es trotzdem nicht hinbekommen.

    Garbage in, garbage out.

    Eventuell muss man dann auch die Regeln für die Beschilderung überarbeiten. Die Kameras können ja nur erkennen, was auch da ist.

    Genau das meine ich!

    In Schweden war die Erfolgsrate deutlich höher als in Deutschland.


    Aber in D muss ja ein Autobahnschild (Richtgeschwindigkeit 130km/h) dort stehen, wo die Zufahrt zur Autobahn anfängt, Wenn auf der Zufahrt nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung steht, dann muss diese auch wieder aufgehoben werden. Das erfolgt i.d.R. aber nur dann, wenn auf der Autobahn (auch) eine (andere) Geschwindigkeitsbegrenzung besteht. Nur um ein Beispiel zu nennen.


    Anderes Beispiel: Unser Dorfeingangsschild steht samt 30-Begrenzung aufgrund der baulichen Situation links. Wer hat ein Problem?

    Das hier im Forum beliebte Verkehrszeichen mit den diagonalen schwarzen Streifen steht häufig auf der Rückseite der Geschwindigkeitsbeschränkung in Gegenrichtung und damit für uns links. Wer hat ein Problem?

    Danke für euere Rückmeldungen. Es ist halt doch einiges anders beim E-Auto. Bislang wurde unser Caravan beim wilden Campen immer über den Zugwagen (12V) versorgt. Die Starterbatterie hat dieses bei unserem geringen Verbrauch locker ausgehalten (zumindest für eine Nacht).

    Daher meine Irritation darüber, dass sich ein E-Auto doch recht viel Energie zieht, nur um die Leistung zur Verfügung zu stellen.


    Also macht V2L nur in seltenen Fällen Sinn, also zB beim wild Campen abseits von Campingplätzen

    Dann eben nicht. Die Bereitstellungsengergie ist viel zu hoch!

    V2L macht eher dann Sinn, wenn kurzfristig eine hohe Energiemenge benötigt wird, das kann u.U. auch zum Laden eines anderen E-Autos sein.

    Fürs Camping ist eine Powerstation deutlich besser geeignet, die dann ggfls. durch V2L geladen wird.

    Nach unserem Urlaub mit Caravan kann ich sagen, dass nur die Bereitstellung von V2L durch unseren #1Brabus etwa 200W pro Stunde kostet.


    Bei einer "wilden" Übernachtung hat der #1 4% SoC verloren, was etwa 2600Wh sind. (Szenario 1)

    Auf beiden Fährüberfahrt (8h) wurden etwa -3%SoC festgestellt (ca. 2000Wh). (Szenario 2 & 3)


    Da mir das sehr hoch erschien, habe ich auf einem CP ohne Strom den Caravan an die Powerstation gepackt und hatte dort 20% Verlust (bei 2000Wh Kapazität) in 12 Stunden (also 400Wh). (Szenario 4)


    Angeschlossen in Szenarien 2&3 waren der Absorberkühlschrank im Caravan auf 230V und unsere Kompressorkühlbox (auch 230V).

    In den Szenarien 1 & 2 waren es die Zündungselektronik des Absorberkühlschranks (lief auf Gas) und die Kompressorkühlbox (230V). Sporadisch wurden Licht und Wasserpumpe genutzt, beide Handys aufgeladen (alle über den Umformer auf 12V) und morgens Kaffee mit der Kapselmaschine (230V) zubereitet.


    Fazit: V2L für unseren Caravan lohnt sich nicht, da die Bereitstellungskosten durch den #1 zu hoch sind. Wir werden zukünftig die 230V aus der Powerstation beziehen und diese dann ggfls. in 2h wieder aufladen, entweder an Landstrom oder über V2L. Für die Fähre muss ich mir noch was überlegen.