smart könnte es mit dem Facelift gem. geänderter Bestimmung beiholen...
ZitatDer Gesetzgeber begrenzt auch die Zahl der hellen Embleme. Mehr als zwei dürfen nicht sein. Rein theoretisch könnten die sich auch an den Flanken des Fahrzeugs oder beide vorn oder hinten befinden.
PS: Aber evtl. auch nicht adäquat wegen dieser Auflage!...
ZitatDie leuchtenden Logos dürfen nicht größer als 100 cm² sein – damit sind Marken mit einem kleinen Logo im Vorteil –, runde Logos auf einen Durchmesser von knapp 11,3 cm begrenzt.