Beiträge von Andimp3

    Wie gesagt, die Vorgeschichte der Reifen ist unbekannt.

    Die musst Du auch nicht wissen sondern nur von wem Du diese (ob nun mit oder ohen Fahrzeug) erworben hast:

    • Händler: 2 Jahre Gewährleistung (kann bei gebrauchten Waren auf 1 Jahr im Kaufvertrag reduziert werden) - 1 Jahr nach Kauf greift die Beweislastumkehr
    • Privat: auch hier gilt Gewährleistung, kann aber im Kaufvertrag komplett ausgeschlossen werden

    Geltend machen kannst Du Rechte aus der Gewährleistung IMMER AUSSCHLIESSLICH bei demjenigen der Dir den Kram verkauft hat und musst ihm die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen.


    Glaube mir: Kaufmann mit jahrzehntelanger Erfahrung in solchen Dingen ;)

    Die Aussage der Werkstatt ist kompletter Schwachsinn.


    Termin beim nächsten Bosch-Service machen und die 12V-Batterie mal richtig testen lassen. Im Ergebnis wird das Ding Fritte sein. Das ausgedruckte Ergebnis der inkompetenten Smart-Werkstatt unter die Nase reiben und Tausch der Battarie im Wege der Garantie verlangen.


    Ist ja nicht der erste hier wo die Werkstatt dann klein bei geben musste ob ihrer Inkompetenz.

    Jetzt muss ich jemanden suchen, der das repariert. Deckt die Gewährleistung das ab?

    Ja.


    Mit Sicherheit sind es keine Originalreifen, denn die Smarts werden vom Werk immer mit Sommerreifen geliefert. Deswegen wird es für Smart kein Garantiefall sein.

    Das sehe ich anders - die Reifen stecken ja nicht im Reifen sondern in der Felge. Das Fahrzeug hat er, wenn ich nicht irre, vor weniger als 1 Jahr gebraucht (ich meine es ist ein Vorführer von nem Händler) mit diesen Felgen gekauft. Somit greift die gesetzliche Gewährleistung (immer 2 Jahre welche bei gebrauchter Ware vertraglich auf 1 Jahr reduziert werden kann, Beweilslastumkehr greift nach 1 Jahr) - vollkommen egal ob das nun Werksfelgen sind oder nicht.


    Immer schön den Unterschied Gewährleistung zu Garantie beachten ;)

    In dem auf dem Foto gezeigten Fall war es ein 300kw ENBW Lader an dem ich alleine stand.

    Ich bin losgefahren mit 40% aus einer Garage in der es ca. 15 Grad hat. Vorkonditionierung habe ich direkt beim losfahren gestartet. Außentemperatur waren ca. 6 Grad. Stadtverkehr.

    Dann hätten auf jeden Fall über 100 kW bzw. die volle Ladeleist beim anstecken mit 10% (mein Schäftung nach dem Bild) sollen. Hier sollte man wohl mal die Akkuheizung prüfen.


    Ich war im Dezember bei +1 Grad nach ca.50 Minuten vortemperieren und 1,5 Stunden Fahrt mit einem Schnitt von 110 km/h auf der AB an nem Lader, habe mit 12% angesteckt und hatte kurz nach Beginn des Ladens eine Ladeleistung von 147 kW.

    So isses... das Ding ist halt bein BEV das direkt das volle Drehmoment zur Verfügung steht was man vom Verbrenner nicht gewohnt ist.


    Den feinfühligen Umgang mit dem Strompedal kann man ganz gut üben in dem man öfter mal die Karre segeln lässt indem man via Strompedal den Anzeigebalken für Reku/Stromabgabe im neutralen Bereich hält.


    Der CLA den ich ab Mai fahre wird ja auch 4WD - bisher bin ich ausschließlich 2WD und bis auf meinen ex-CLA C118-250e ausschließlich Hecktriebler gefahren.


    Da musste man, insbesondere bei den leichten Fahrzeugen früher (wie meinem Manta B mit ca 240 PS und ca. 1100 kg Leergewicht), im Winter (damals gab es noch richtige Winter im Rhein-Main-Gebiet) auch aufpassen - trotz Waschbetonplatten im Kofferraum :D

    überbordende Regulierung

    So würde ich es nicht mal nennen... da haben einfach nur mal wieder ein paar Politdullies etwas für gut befunden ohne auch nur den Hauch einer Ahnungn von der Praxis zu haben.


    Richtiger wäre: alle Kunden bekommen den gleichen Preis, maximal X Cent/% über Strombezugspreis, Grund- sowie Zeitgebühr (außer echte Blockiergebühr) werden verboten und Zahlungsmöglichkeit muss grundsätzlich über Kredit- und Bankkarte angeboten werden. Nur so wäre die Regulierung wirklich verbraucherfreundlich sinnvoll und es gäbe auch einen echten Wettbewerb.