Klar... ich lease auch nur ca. 1 Dutzend Fahrzeuge pro Jahr (seit mittlerweile 14 Jahren) und habe daher grundsätzlich keine Ahnung.
Der Textausschnitt auf meinem Bild ist aus dem ALD/Smart Lease Leasingvertrag (Gewerbe) für meinen #1 der zum Glück im Mai endlich sein Ende findet.
Dieser Text zusammen mit der Tatsache das man den Auftrag zur Zulassung erteilt kann somit juristisch durchaus anders gesehen werden als von Dir. Ob ALD das noch so sieht wie damals (Rückgabe ist ca 4 Jahre her) bei einem Jaguar E-Type weiss ich nicht... ich zeige nur auf was sein kann.
Es kann ja gut sein dass es bei Dir anders gesehen wird weil die Karre nicht direkt nach Zulassung zur Abholung bereit stand, aber die Pauschale Aussage "Abholdatum = Leasingbeginn" stimmt nicht zwangsläufig und nichts anderes habe ich in Frage gestellt.