Hmmm... dann besäße man einen Schlüssel für ein Fahrzeug dass man nicht mehr besitzt.
Und dann wären da die AGBs:
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"inklusive ... aller Schlüssel" steht da. Ok - da steht auch "zurück" - also da lässt sich dann wegen bezahlter 89 € für den Zweitschlüssel sicher vortrefflich gerichtlich drüber streiten.