So sieht's aus... Sprecht im Zweifel einfach mit dem Netzbetreiber was ihr vor habt und gut ist.
Die Beschränkung auf maximal 4,6 kW bei Einphasenanschluss zielt doch am Ende des Tages darauf ab, eine übermäßige Belastung in diesem Bereich zu verhindern. Btw.: Hydraulische Durchlauferhitzer, die bis etwa 2000 weit verbreitet installiert wurden (übrigens durch KfW massiv gefördert), erzeugen auf der niedrigsten Stufe eine Schieflast von ungefähr 7,4 kW. Also wie bei einer 22kW Wallbox im 32A Einphasen-Modus. Bei der Installation in Mehrfamilienhäusern achteten Elektriker stets darauf, dass die Phasen korrekt und geordnet verbunden wurden, um die Einheitlichkeit der Phase L1 zu gewährleisten. Die Anschlüsse wurden dann von den Sanitärmonteuren mit der zusätzlichen Qualifikation für 230V/400V fachgerecht ausgeführt, wobei auf die korrekte Zuordnung der Phasen geachtet wurde. Die Frage der Schieflast war damals kaum ein Thema von Bedeutung.
Mit der zunehmenden Ablösung von Durchlauferhitzern durch Solartechnik oder ähnliche Alternativen werden auch Leitungskapazitäten wieder verfügbar. Die Einführung einer Meldepflicht hat vor allem den Zweck, dem Netzbetreiber eine bessere Übersicht zu ermöglichen. So kann er bei geplanten Bauarbeiten rechtzeitig nötige Erweiterungen vornehmen und die Netzstabilität sichern.
Also schaut in den TABs eures Netzbetreibers nach oder tauscht euch kurz aus, um auf Nummer sicher zu gehen. Wollte nur auf das pauschale "Nein, nicht erlaubt", "man wird sofort verhaftet", etc. eingehen 