Intervall - Smart Wartung / Inspektion #1

  • Ja, Inspektionsintervall beträgt 2 Jahre.


    Das Einzige was bei Betrachtung der vier Jahre zu beachten wäre, ist die Hauptuntersuchung nach 3 Jahren, das sollte normalerweise aber ja Formsache sein.

    Insofern könnte und sollte man von dem vierjährigen Zeitraum ausgehen dürfen. :)

    Ist sie - hatte gestern meine Hauptuntersuchung - lach - 13 Minuten - spannend aber die Vorführung des Ladekabels war Pflicht - sei ansonsten ein schwerwiegender Mangel. Nur mal als Tipp so - haha - ansonsten aber ein Termin wo man sich sagt: Ja - warum. Haben aber komplett hochgefahren - also keine - aha - passt schon so

  • :/ m.E. ist das Mitführen eines Ladekabels doch keine Plicht, und somit nicht "überprüfungspflichtig"

    Oder irre ich mich da :/

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  • Also ein Mitführen eines Ladekabel ist in

    D keine Plicht.

    Keins dabei....keine Kabel-Prüfung :/

    Es kann natürlich sein, dass wenn der TÜV eines sieht, er es vielleicht äußerlich auf Schäden etc. überprüfen möchte.

    Ist ja nur zum Besten......mehr auch nicht!

    So verstehe ich das!

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  • Es kann natürlich auch sein, da das Ladekabel bei Auslieferung zum Auto gehört, dass der TÜV es sehen möchte.

    Wenn man es natürlich nicht dabei hat ist das zumindest kein Grund zum Mangel.


    m.E. ist das ganze sehr, sehr schwammig formuliert.....wie so vieles hier im Lande!

    Im Bereich E-Mobilität sind wir sowieso ganz weit hinten <X

    Gutes neues für euch alle

    ....bleibt gesund und Knitterfrei  :!:

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  • Die KI sagt dazu...


    Ladekabel sind bei der Hauptuntersuchung (HU) für E-Autos relevant, aber nicht als eigenes Prüfobjekt im Sinne der HU-Plakette, sondern müssen als Teil der Fahrzeugausrüstung vorhanden sein und auf Beschädigungen geprüft werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

    Für gewerbliche Nutzer gelten jedoch strengere Regeln: Hier sind Ladekabel ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3/4 und müssen jährlich von einer Elektrofachkraft auf ihre Sicherheit geprüft werden (UVV-Prüfung), was auch TÜV-Unternehmen anbieten.


    Bei der Hauptuntersuchung (HU)

    - Mitführpflicht: Ladekabel müssen beim E-Auto wie Verbandskasten und Warndreieck mitgeführt werden.

    - Prüfung: Der Prüfer schaut sich das Kabel bei der HU auf sichtbare Mängel an (Beschädigungen, Isolationsfehler), um Kurzschlüsse zu verhindern, aber es gibt keine separate Plakette dafür.

    - Zustand: Defekte Kabel sollten ersetzt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.


    Für gewerbliche Nutzung (Unternehmen)

    - Pflicht: Ladekabel und Ladestationen gelten als elektrische Betriebsmittel und müssen regelmäßig geprüft werden, mindestens einmal jährlich.

    - Vorschrift: Die Prüfung erfolgt nach DGUV Vorschrift 3 (Privatwirtschaft) oder 4 (Öffentliche Einrichtungen).

    - Prüfer: Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht erfolgen.Zweck: Sicherstellung der Betriebssicherheit und Vermeidung von Arbeitsunfällen.


    Fazit für private Nutzer

    - Führen Sie das Ladekabel immer mit und prüfen Sie es selbst regelmäßig auf Beschädigungen.

    - Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie es bei der Wartung in der Werkstatt prüfen.

    - TÜV-Prüfung: Bei der HU wird auf Mitführung und sichtbare Mängel geachtet, aber die umfassende Sicherheitsprüfung nach DGUV ist eine separate, meist gewerbliche Anforderung.

  • Sorry ....das ist KI gelaber!

    Jedenfalls finde ich nichts Offizielles.

    Bei Firmenfahrzeugen mag das vielleicht gelten...aber sonst.

    Um ein E-Auto zu fahren brauche ich kein separates Ladekabel.

    Dann müsste theoretisch der TÜV auch mein 230V Ladeziegel, der immer im Auto mitgeführt wird überprüfen.

    So sehe ich das......hab aber keine Probleme damit. Mein Kabel liegt immer noch überführt an der gleiche Stelle.

    Wäre dann eventuell ein Garantiefall :D

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  • Ruhig Blut...!


    Wenn ich die Frage etwas anders stelle: "auto ladekabel tüv relevant", kommt es nochmals deutlicher hervor...


    Ja, Ladekabel von E-Autos sind TÜV-relevant – aber nicht bei der normalen Hauptuntersuchung (HU) des Fahrzeugs, sondern im gewerblichen Bereich durch die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV V3/V4). ....


    Für Privatpersonen:

    Keine gesetzliche HU-Pflicht: Die HU prüft das Ladekabel (noch) nicht, da es kein fest verbauter Teil des Fahrzeugs ist.

    Zusammenfassend lässt sich sagen: Bei gewerblicher Nutzung ist die Prüfung gesetzlich vorgeschrieben und TÜV-relevant; privat ist sie dringend empfohlen, um die Sicherheit zu gewährleisten.



    PS: Und auch eine KI zieht sich das Wissen ja woher(!)


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