Hallo, hat jemand schon konkrete Erfahrungen mit ALD bezüglich Fahrzeugrückgabe. Wie bereits schon mal geschrieben lautet der Absatz im Vertrag
XIX. Rückgabe des Fahrzeugs und Schlussabrechnung
1. Der LN hat das Fahrzeug einschließlich Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung
Teil I, sämtlicher Fahrzeugunterlagen, inklusive EWGÜbereinstimmungsbescheinigung
(COC-Papier) und aller Schlüssel
am letzten Tag der vereinbarten Leasinglaufzeit an dem mit dem LG
abgestimmten Ort (der „Rückgabeort“) an den LG bzw. an einen vom
LG entsprechend beauftragten Dritten zurückzugeben. Das Fahrzeug
muss bei der Rückgabe noch angemeldet sein. Die Abholung des Fahrzeugs
am Rückgabeort obliegt dem LG. Entsprechendes gilt bei einer
vorzeitigen Beendigung dieses Leasingvertrags. Bei der Rückgabe
selbst erfolgt zunächst eine Sichtprüfung, die ebenso wie die Rückgabe
von den Parteien in einem Übergabeprotokoll festgehalten wird.
2. Im Weiteren wird der LG das Fahrzeug am Rückgabeort einer gesonderten
eingehenden nach den Kriterien der fairen Fahrzeugbewertung
erfolgenden Begutachtung durch einen unabhängiges Sachverständigen
unterziehen und bewerten lassen.
3. Nutzt der LN das Fahrzeug nach Beendigung des Leasingvertrags weiter,
so führt dieses nicht zur Fortsetzung des Vertragsverhältnisses.
Rückgabeort ist für mich der MB Händler bei dem auch ausgeliefert wurde. Jetzt höre ich von dort, dass das Gutachten vor Ort für ALD keine Relevanz hat und ALD nach Abholung ein Gutachten erstellen wird. Da schrillen bei mir nach den bisherigen Erfahrungen mit ALD und entsprechenden Bewertungen im Internet schon wieder alle Alarmglocken