Was steht denn in deiner Auftragsbestätigung? Das sind die dir zugesicherten Eigenschaften. Nicht das, was auf der Website steht. Der eBay Fall ist rechtlich anders zu bewerten. Du gibst ein Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages bei Smart ab, dass diese mit der Auftragsbestätigung annehmen. Bei eBay gibt der Verkäufer dieses Angebot ab, welches du annimmst. Da liegt der entscheidende Unterschied.
Einfach in den AGB Punkt IV Abs. 1 und Punkt V Abs. 1 lesen.