Beiträge von GEBB

    Ich würde da schon einen Schritt vorher ansetzen. Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht die polizeiliche Unfallaufnahme. Bereits hier könnte eine Aufnahme die Deutung beeinflussen.


    Wie auch immer später die Verwertbarkeit der Aufnahme vor Gericht ausfällt, ist es mir mittlerweile wichtig, im Zweifelsfall eine zu haben. Immer besser, als nichts.

    So sehe ich es auch.
    Lieber die Chance haben eine objektive Aufnahme zu zeigen, als hinterher ohne dastehen und der Richter signalisiert einem "Wir konnten nur auf Basis der Zeugen entscheiden und sie haben halt alleine im Auto gesessen". Und manchmal kann es ja schon reichen, wenn ein Unfallgegner die Aufnahme sieht und dann einsieht, dass seine Wahrnehmung in dem Augenblick des Geschehens einfach falsch war. Es muss ja nicht einmal immer böseste Absicht dahinter stecken, es kann auch ein einfacher Irrtum sein, den man mit Sichtung der Aufnahmen auflösen kann.

    So lassen sich eben auch Verfahren vermeiden und die überlastete und -forderte Justiz entlasten.
    Wer heute noch gegen objektive Unfallaufnahmen wettert hat einfach Angst für sein rowdytum mal belangt zu werden - dabei wäre genau das viel öfter nötig.

    Interessanter wäre jedoch umgekehrt zu wissen, ob seit Mitte 2020 überhaupt Gerichtsurteile gegeben hatte, welche die Aufnahmen einer Dashcam als Beweis zugelassen haben.

    Nein, denn Richter sind bei ihrer Entscheidungsfindung unabhängig und nur dem Gesetz untworfen, Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

    Folglich ist kein Gericht in seiner Entscheidung an das Urteil eines anderen Gerichtes gebunden, selbst dann nicht, wenn es sich um ein Gericht höherer Instanz handelt.


    Einzige Ausnahme: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden und entfalten mitunter sogar Gesetzeskraft, Art. 31 BVerfGG.


    Das von dir länglich bemühte Einzelurteil bleibt daher, was es ist: Ein Einzelurteil.

    Zu der Entscheidung des BGHs aus 2018 gibt seit 2020 eine abweichende Rechtslage. LG Mühlhausen, Urteil vom 12.05.2020, Az 6 O 486/18


    @lgi2001
    Habe hier zu der von dir bemühten Entscheidung einen interessanten Kommentar gefunden, der abschließt mit

    Zitat

    Dennoch stellt sich die Frage, ob das Gericht hier nicht Äpfel mit Birnen vergleicht.
    Wie beschrieben, hat auch der BGH Dashcam-Aufzeichnungen nicht per se als zulässig erklärt.
    Insofern erscheint die aufgeführte Argumentation, die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen würde dazu führen, dass die Bevölkerung sich gegenseitig und wechselseitig mit Kameras aufzeichnet zumindest fragwürdig.
    Ob sich weitere Gerichte dieser Entscheidung anschließen bleibt abzuwarten.


    Selbst der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz äüßerte sich zum Urteil in Mühlhausen so:


    Zitat

    „Im Sinne des Datenschutzes sind technische Lösungen zu nutzen, die das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten wahren
    wie es beim Einsatz von nur anlassbezogen speichernden Crashcams der Fall ist.

    Durchaus legitime Interessen von Fahrzeughaltern müssen insofern nicht zwangsläufig mit dem Datenschutzrecht kollidieren.“


    Hast du noch Urteile gefunden, die sich mit Verweis auf das Urteil aus Mühlhausen gegen die Verwertung entschieden haben?

    Zu der Entscheidung des BGHs aus 2018 gibt seit 2020 eine abweichende Rechtslage. LG Mühlhausen, Urteil vom 12.05.2020, Az 6 O 486/18

    Ob die Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden ist eine individuelle Entscheidung des Richters.

    Das war vor 2018 schon so und hat sich nicht verändert.
    Der BGH hat eben entschieden, dass derlei Aufnahmen zumindest nicht generell unzulässig sind.

    Letzten Endes zeigen Richter mit derartigen Ablehnungen m E. v. a., dass Sie nicht an der objektiven Wahrheit, sondern an spanenden Geschichtenerzählern interessiert sind und das nicht der Recht bekommen soll, der objektiv Recht hat.


    Wer Angst hat, dass er, sie oder es durch derlei Aufnahmen benachteiligt sein kann, der kann ja mal versuchen Küchenmesser generell zu verbieten, weil man damit u. U. jemanden verletzen oder gar töten kann.

    Aber ein Kollege scheint hier diese Funktion mehrfach am Tag gebrauchen "zu müssen", weil er einen speziellen Use-Case hat.

    Nur den möchte er nicht verraten...

    Warum wohl?

    Vermutlich, weil er den Hilfssheriff spielt, bei jeder Fahrt die Verstöße anderer Autofahrer penibel dokumentiert und am Ende des Tages bei der Polizei zur Anzeige bringt.

    Solche Denunzieanten brauchen wir ganz bestimmt und genau dafür wurden die Dashcams erfunden.

    Andre_1, du offenbarst hier eine seltsame Denkweise.
    So, wie ich die Beiträge nachvollziehen kann unterstellst du dem Benutzer etwas, was du nicht beweisen kannst, aber es obliegt dann anderen dir zu beweisen, dass deine an den Haaren herbeigezogenen Behauptungen nicht zutreffend sind. Wahrscheinlich hast du nur Angst, für deinen Fahrstiel mal belangt zu werden.

    Ich habe mal mit dem Support von FitCam Kontakt aufgenommen.
    Die Antwort deutet an, dass die Speicherung von Videosper Knopfdruck nur bei der GPS-Version nicht möglich ist, man aber an einer Lösung arbeitet.


    Zitat

    Hello,

    The GPS version of the camera does not have the function of locking file by pressing the button for the time being. We are trying to make a new firmware to add this function. Once there is news, I will notify you.


    So, wie die ich die Antwort verstehe, scheint die non-GPS nicht von diesem Mangel betroffen.
    Kann das jmd. verifizieren?

    Andre_1
    Wer sich an die STVO hält, muss "Hilfsscherriffs" nicht befürchten.

    Abgesehen davon hat auch der BGH nicht uneingeschränkt etwas gegen Hilfssherrifs.

    Zitat

    Im Mai 2018 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 – VI ZR 233/17), dass die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar ist. Nach einer Güterabwägung im Einzelfall erkannte das Gericht Dashcam-Aufzeichnungen aber als zulässiges und verwertbares Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess an. Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, bei dem eine Kamera im Fahrzeug des Klägers den öffentlichen Raum regelmäßig über einen Zeitraum von ca. vier Stunden ohne konkreten Anlass filmte. Mit den Aufnahmen sollten für den Fall eines Verkehrsunfalls Beweismittel gesichert werden.

    Ob die Aufnahmen dann in einem Verfahren verwendet / anerkannt werden, liegt im Ermessen des Richters.
    Die Quote "pro Dashcam" steigt in den letzten Jahren aber. Und das ist auch gut so.

    Wer glaubt sich durch einen "Rabattschutz" helfen zu können ist m. E. auf dem Holzweg. Oder glaubt wirklich jemand die Versicherungen verschenken den Rabattschutz?
    Ich glaube eher, er ist von vorn herein in die Prämie eingerechnet (oder wird sogar extra bezahlt).


    Ich kenne keinen Hersteller, der nur Fotos speichert, wenn er in den Einstellungen Loop-Aufnahmen mit 1 und 3 Minuten ermöglicht.

    Wohl aber Hersteller, sogar aus Deutschland, die eine Video-Dashcam Funktion ab Werk anbieten (BMW und Mercedes). Auch andere Hersteller (wie z. B. Hyundai und Toyota) bieten im Konfigurator zukaufbare Lösungen an.
    Merke: BMW-, Mercedes, Hyundai- und Toyota-Fahrer sind alles potentielle Hilfsscheriffs.


    Wer einmal, wie ich einen Unfall hatte, bei dem er nur mit der Aufnahme der Kamera den wahren Hergang belegen konnte, wird keinen Meter mehr ohne fahren wollen.
    Nach Sichtung der Aufnahmen war auch kein Gerichtsverfahren mehr notwendig. Man könnte also zu dem Ergebnis kommen, dass Dashcams unsere Justiz entlasten können.

    Ja, aber Bestellung bzw. Annahme des Leasingvertrags ist ja schon erfolgt (und im Account bestätigt), also ist jetzt der DAD am Zuge.
    Warum sollte ich da nicht drauf warten. Natürlich erwarte ich nicht, dass das alles in einer Woche passiert, aber das ändert ja nicht daran, dass das nun der für mich sichtbare nächste Schritt ist.
    Vorfreude ist die schönste Freude, oder? ;)
    Immerhin habe ich ja keinen ID4 bestellt, der in 14 Monaten in Produktion geht, sondern ein fertiges Auto, dass sogar schon in Europa ist.

    Die Schritte sind also

    • Auto einsammeln
    • Auto zulassen
    • Auto aufbereiten
    • Auto übergeben

    In der Bestellung stand 14-16 Wochen. Da sind wir noch weit weg.
    Aber warum sollte ich erst in 17 Wochen anfangen zu warten.
    Würde mich der Händler in 5 Wochen Anrufen und sagen "Ihr Auto ist fertig, wann wollen Sie es haben" würde ich ja auch nicht sagen "Jetzt mal langsam, so schnell wollte ich den nicht".

    Ich warte noch auf eine Nachricht vom DAD. Aber meine Wartezeit ist ja noch ganz am Anfang.
    Allerdings scheint der Ablauf bei der Zulassung und Übergabe noch nicht ganz eingeschliffen zu sein. Könnte ich sogar verstehen, wenn Geely nicht auch hinter Marken wie z. B. Volvo und Polestart stecken würde, für die eine Anmeldung und Übergabe von Fahrzeugen ja inzwischen Alltag sein sollte.

    Aber als "Frühstarter" ist man ja in gewisser Weise auch Teilnehmer eines offenen Betaprogramms.