? Hä?
Ob die das vertraglich dürfen?
Was interessiert mich deren Vertrag mit Smart?
Zu dem Zeitpunkt ist das Fahrzeug bereits bezahlt, also MEIN Eigentum.
Mit welcher Begründung würde also der Händler mir mein Eigentum nicht aushändigen sollen? Weil Smart das nicht so vorsieht? Was? Mir meinen Besitz zu überlassen? Halte ich für Unwarscheinlich.
Dann kannst du das Argument auch bei Smart direkt anbringen, hier geht es wahrscheinlich eher um den Versand der Dokumente an den Kunden was nicht von Ihrer Seite nicht vorgesehen ist. Beim Händler gehört die Anmeldung das bei einem Neuwagen zum Service bzw bei Mercedes auch bei Gebrauchten, war bei mir damals zumindest der Fall bei der C-Klasse