der der auf die Straße einbiegt und kein Schild hat für den gilt z.B. 100.
Nöö.
Die Geschwindigkeit gilt bis zur Aufhebung bzw. neuen Anordnung.
Wenn du kein Schild hast gilt auf dem Straßenabschnitt die vor der Einmündung angegeben Geschwindigkeit. Es gelten nicht zwei unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten. Ideal, wenn die zuständige Behörde ein Schild aufstellt, wenn nicht, nicht Wissen schützt nicht.