Die KI sagt dazu...
Ladekabel sind bei der Hauptuntersuchung (HU) für E-Autos relevant, aber nicht als eigenes Prüfobjekt im Sinne der HU-Plakette, sondern müssen als Teil der Fahrzeugausrüstung vorhanden sein und auf Beschädigungen geprüft werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Für gewerbliche Nutzer gelten jedoch strengere Regeln: Hier sind Ladekabel ortsveränderliche Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3/4 und müssen jährlich von einer Elektrofachkraft auf ihre Sicherheit geprüft werden (UVV-Prüfung), was auch TÜV-Unternehmen anbieten.
Bei der Hauptuntersuchung (HU)
- Mitführpflicht: Ladekabel müssen beim E-Auto wie Verbandskasten und Warndreieck mitgeführt werden.
- Prüfung: Der Prüfer schaut sich das Kabel bei der HU auf sichtbare Mängel an (Beschädigungen, Isolationsfehler), um Kurzschlüsse zu verhindern, aber es gibt keine separate Plakette dafür.
- Zustand: Defekte Kabel sollten ersetzt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Für gewerbliche Nutzung (Unternehmen)
- Pflicht: Ladekabel und Ladestationen gelten als elektrische Betriebsmittel und müssen regelmäßig geprüft werden, mindestens einmal jährlich.
- Vorschrift: Die Prüfung erfolgt nach DGUV Vorschrift 3 (Privatwirtschaft) oder 4 (Öffentliche Einrichtungen).
- Prüfer: Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht erfolgen.Zweck: Sicherstellung der Betriebssicherheit und Vermeidung von Arbeitsunfällen.
Fazit für private Nutzer
- Führen Sie das Ladekabel immer mit und prüfen Sie es selbst regelmäßig auf Beschädigungen.
- Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie es bei der Wartung in der Werkstatt prüfen.
- TÜV-Prüfung: Bei der HU wird auf Mitführung und sichtbare Mängel geachtet, aber die umfassende Sicherheitsprüfung nach DGUV ist eine separate, meist gewerbliche Anforderung.