Aber die VO sagt, es müsse auf 80% der Strecke die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung ermittelt werden.
Anhang I, Ziffer 4.1.4.1. der VO lautet:
Die technischen Anforderungen sind erfüllt, wenn die SLIF die erfasste Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, die gleich der Geschwindigkeitsbegrenzung entsprechend den für die Prüfung verwendeten expliziten Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen ist, und zwar spätestens 2,0 Sekunden, nachdem der Bezugspunkt des Fahrzeugs das jeweilige Verkehrszeichen passiert hat. Bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit unter 20 km/h muss dies spätestens 10 m hinter dem Bezugspunkt des Fahrzeugs erfolgen
Ziffer 4.3.2. lautet
Die Leistungskenngrößen werden wie folgt berechnet:
TP_D = (d_correct/d_total) * 100 %
Dabei ist
„d_total“ die bei der Prüfung insgesamt zurückgelegte Strecke, für die die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrszeichen gemäß Nummer 3.4.2.5.1 angezeigt wurde oder die nationale Geschwindigkeitsbegrenzung galt; |
„d_correct“ die bei der Prüfung zurückgelegte Strecke, für die die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung durch ein Verkehrszeichen gemäß Nummer 3.4.2.5.1 angezeigt wurde und eine der folgenden Bedingungen a, b oder c erfüllt war:
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Daraus folgt in der Tat, dass es wohl 80% der Strecke sein müssen. Sonderlich sinnhaft ist das für mich aber dann nicht. Wenn auf der gesamten gefahrenen Strecke nur drei Schilder stehen, ist es wohl etwas anderes als wenn da 50 Schilder stehen.
In Ziffer 4 ist auch von impliziten Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen die Rede (anders als in Ziffer 3) und das Ortsschild ist für DE auch als implizite Beschränkung in Anlage 2 der VO aufgeführt. Müsste der smart also erkennen, um die Auflagen der VO zu erfüllen.