Beiträge von Andimp3

    Keine Ahnung wie dass bei anderen ist - aber in meinen 39 Jahren Führerschein habe ich (trotz ca. 2 Mio privat gefahrener km) noch nie die Situation gehabt dass ich kurfristig zu einer Langstrecke aufbrechen musste.


    Grundsätzlich scheint der #1 eine Funktion zu haben welche dazu führt dass der Akku vorgeheizt wird wenn eine Ladestation via Navi angesteuert wird. Anders hätte ich bei Temperaturen von -1 bis +2 am Sonntag meines Probefahrt-WE die 150 kWh wohl nie gesehen. Beim ersten Laden am Samstag Morgen 2km vom Händler entfernt bei 4 Grad und Akkustand 54% mit kaltem Akku kam ich auch nur auf 35 kWh weswegen ich das dann abgebochen habe - da war übrigens Skullz101 dabei:

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    Das habe ich dann vorzeitig abgebrochen, den Akku auf 18% runtergefahren und übers Navi einen HPC angesteuert. Obwohl die Außentemperatur an dem Mittag dann noch die gleiche war, ich nicht sonderlich schnell gefahren bin und sich somit der Akku durchs fahren nicht sonderlich erwärmt haben dürfte sah die Ladeleistung mit fast 150 kW kurz nach Ladebeginn dann schon ganz anders aus:


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    Schön wäre es natürlich die Akkuvorheizung zum Laden auch manuell initiieren zu können. Das machen aber, soweit mir bekannt, die wenigsten BEV.


    Zumindest wäre aber mal interessant zu Wissen welche Eckdaten gegeben sein müssen dass der #1 das macht.... beim Kia EV6 ist das zB ne ganze Latte an Punkten:


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    Nach außen sind die das auch sicher sonst hätte man nach nem ordentlichen Regenguß oder der Waschanlage keine Feuchtigkeit sondern einen See in den Leuchten.


    Die Feuchtigkeit welche man da sieht ist durch Lufteintrag in die Leuchte und kommt bei LED-Leuchten oft vor, weil diese halt nicht durch heiss werdene Leuchtmittel die Luft trocknen.


    Kalte feuchte Luft in der Lampe, Sonnenschein auf das Lampengehäuse und schon schlägt sich die Feuchtigkeit an den sich erwärmenden Lampenteilen nieder.

    Bei einem SoC von 65% und den Temperaturen würde ich mich aber noch nicht verrückt machen.

    Nicht nur das... ich würde bei dem SoC und kurz nach Abfahrt gar nicht laden.


    Dann lieber die (scheinbar) geplante längere Strecke starten und bei SoC 20-x% an nen HPC fahren.


    Solche Lade-Aktionen (65% SoC, kalte Außentemperatur, kalter Akku) machen in 99% der Fälle überhaupt keinen Sinn.

    Im CLA Hybrid habe ich eine Anzeige Motordaten.... da sieht man unter anderem die aktuelle Leistung in kW sowie das Drehmoments.


    Man staunt wie wenige kW teilweise nur von Nöten sind wenn man nicht vMax fährt - das lässt sich dann auch ausrechnen. Zum Beispiel mit dem Rechner auf dieser Seite.


    Mein ehemaliger 12-Ender von den Bayern hatte ungedrosselt eine vMax von 275 km/h bei einer Leistung von 326 PS.


    Fährt man damit lediglich 180 km/h werden dafür nicht ewas 65,45 % der Motorleistung (213 PS) sondern lediglich 91,42 PS benötigt. Damit relativiert sich die Dauerleistung von BEVs ein Stück weit.


    Aber nicht das einer hier meint der #1 Premium könnte nach 30 Minuten Vollspeed nur noch 114,49 km/h fahren. Der #1 ist ja in allen Varianten bei 180 km/h (real nicht laut Tacho) abgeregelt.... meiner Schätzung nach würde er ohne Abriegung locker die 250 km/h schaffen, war dann auf 70k W umgerechnet immer noch 159,02 km/h schaffen. Da wir jedoch die 250 km/h nie erreichen wird der Fall dass wir die 180 km/h nicht fahren können in der Praxis erst dann auftreten wenn der Akku nicht mehr genug Saft liefert - ich denke dass wird so irgendwann zwischen nem SoC von 15 und 10% der Fall sein.


    Man korrigiere mich wenn ich einem Denkfehler unterliege.

    Das ist eine Sache der ALD. Abgesehen davon steht in den AGB des Leasingvertrages, dass die LSZ sofort mit Annahme des Vertrages fällig ist und eben nicht erst mit Übernahme

    In unserem (Geschäfts-)Leasingvertrag steht im eigentlichen Vertragstext:

    1.jpg


    In den AGB steht zum Thema der Sonderzahlung lediglich:

    2.jpg

    Wie man sehen kann steht zur Fälligkeit der Sonderzahlung NICHTS in den AGBs.


    Ob das bei Privatleasing anders aussieht weiss ich nicht, aber laut unserem Vertrag hat ALD erst bei Übergabe des Fehrzeugs Anspruch auf die Bezahlung der Sonderzahlung.

    Bei mir kam am Freitag eine Mail mit der Rechnung für die Leasing-Sonderzahlung an. Auch hier mit "sofort" fällig.


    Da ich meinen nicht vor dem angegbenen Wunsch-Liefertermin am 19.5. bzw. frühestens am 17.5. haben möchte ergab sich folgender Mailwechsel zwischen mir und dem Support:


    Ich:

    Zitat

    wir haben am Freitag Ihre Rechnung über die Mietsonderzahlung zum Leasingvertrag Nummer 430000xxx erhalten.

    Auf der Rechnung ist angegeben dass diese sofort fällig ist.

    Halten Sie dies nicht auch für etwas verfrüht für ein Fahrzeug welches erst am 19. Mai, also 8 Wochen nach Rechnungsstellung, an uns ausgeliefert werden soll ?


    Smart:

    Zitat

    die Rechnungen für die Mietsonderzahlung wird grundsätzlich immer 8 Wochen vor Auslieferung des Fahrzeugs an unsere Kunden verschickt. Der Grund hierfür besteht darin, dass erst nach dem Eingang der Mietsonderzahlung die Zulassung des Fahrzeugs erfolgen kann. Sollte das Fahrzeug nun eventuell doch früher als geplant verfügbar sein, so haben wir dann eventuell die Chance auf einer frühere Auslieferung an Sie.


    Ich:

    Zitat

    eine frühere Zulassung und Auslieferung an uns ist nicht gewünscht da am gleichen Tag des Wunschliefertermin der Leasingvertrag für das Fahrzeug ausläuft welches der Mitarbeiter fährt welcher den #1 bekommt.

    Wenn dem Ihrerseits nichts entgegen steht würden wir daher den Rechnungsbetrag 4 Wochen vor der geplanten Auslieferung überweisen. Sollte etwas entgegenstehen bitten wir um Mitteilung der Rechtsgrundlage.


    Smart:

    Zitat

    in diesem Fall kann ich das Zahlungsziel der Rechnung gern auf den 19.04.2023 datieren lassen.


    Ich:

    Zitat

    wir bitten um entsprechende angepasste Datierung.


    Smart:

    Zitat

    ich habe der Buchhaltungsabteilung soeben bescheid gegeben.


    Läuft doch :)


    Heute kam dann auch die Mail von DAD... die ignoriere ich bis es soweit ist.


    Auf der Vollmacht werde ich dann gut sichtbar einen Vermerk anbringen dass diese erst ab dem 8. Mai 2023 Gültigkeit hat... vorher will ich das Fahrzeug nicht zugelassen haben.