1. Die voraussichtliche Lieferfrist für Ihr Fahrzeug und die Zusatzprodukte an Ihren smart Vertriebspartner wird Ihnen im Warenkorb, in Ihrer Bestellübersicht und/oder in der Bestätigung per E-Mail oder in Verbindung damit mitgeteilt. Die Lieferfrist wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags geschätzt. Während des Bestellvorgangs können Sie auch einen Wunschtermin für die Lieferung des Fahrzeugs angeben. Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass die Lieferfrist immer eingehalten werden kann. Wenn keine Lieferfrist angegeben wurde, werden das Fahrzeug und die zusätzlichen Produkte innerhalb eines angemessenen Zeitraums geliefert, der unter normalen Bedingungen zwölf (12) Wochen für Neufahrzeuge auf Lager und bis zu zweiunddreißig (32) Wochen für Fahrzeuge beträgt, die gegebenenfalls nach Ihren Spezifikationen hergestellt wurden.
2. Die vorgenannten Lieferzeiten und dementsprechende Schätzungen gemäß Abschnitt IX.1. sind als unverbindlich zu verstehen.
3. Nach Ablauf von sechs (6) Wochen nach einem unverbindlichen Liefertermin oder nach einer unverbindlichen Lieferfrist können Sie Uns auffordern, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern, die bei Fahrzeugen, die Uns zur Verfügung stehen, zehn (10) Tage beträgt. Mit Zugang der Aufforderung geraten Wir in Verzug. Steht Ihnen ein Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens zu, so ist dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt.
4. Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen wollen, müssen Sie Uns eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu, ist der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf maximal 25 % des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. Sind Sie Unternehmer, sind Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird, während Wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so ist unsere Haftung wie vorstehend beschrieben begrenzt. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
5. Im Falle einer Lieferverzögerung werden Wir Sie unverzüglich über die Verzögerung informieren.
6. Für den Fall, dass smart ohne Verschulden durch Ereignisse höherer Gewalt vorübergehend an der Lieferung des Fahrzeugs gehindert wird, ist smart für die Dauer und in dem Umfang von der Lieferpflicht befreit, soweit das jeweilige Ereignis höherer Gewalt für die Nichterfüllung ursächlich ist. Die in den Abschnitten IX.1. bis IX.6. genannten Termine und Zeiträume verlängern sich um den Zeitraum, in dem die hindernden Umstände der Lieferung entgegenstehen.
Höhere Gewalt im Sinne dieses Abschnitts ist jedes außergewöhnliche Ereignis, das außerhalb des Einflussbereichs von smart liegt, unvorhersehbar und unkontrollierbar ist und von smart auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht verhindert oder abgewendet werden kann und das smart ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen hindert, insbesondere Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks, Kriege und militärische Konflikte, Handelsembargos, Pandemien oder Epidemien (einschließlich der Covid-19-Pandemie), sowie von smart nicht zu vertretende Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen. Lieferschwierigkeiten und sonstige Leistungsstörungen auf Seiten der Lieferanten von smart gelten nur dann als Ereignisse höherer Gewalt, wenn der Lieferant seinerseits durch ein Ereignis im Sinne dieser Ziffer IX.6. an der Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung gehindert ist.
Wir werden Sie unverzüglich über den Eintritt und das Ende eines Ereignisses höherer Gewalt informieren und Uns bemühen, das Ereignis höherer Gewalt zu beseitigen und seine Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen. Führen solche Störungen zu einer Aussetzung der Leistung für vier (4) Monate oder länger, haben sowohl Sie als auch Wir das Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Wenn Wir von dem Kaufvertrag zurücktreten, erstatten Wir Ihnen unverzüglich alle bereits geleisteten Zahlungen.
Das Recht, von dem Kaufvertrag aus anderen Gründen zurückzutreten, bleibt davon unberührt.
7. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse in diesem Abschnitt IX. gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Uns, Unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.