Ja, da wäre mal interessant was bei StephanKaki genau auf der Rechnung steht.
Beiträge von Andimp3
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Was ist da drann verwirrend ?
... Andimp3 hat völlig recht.
Man kann 's treiben....aber auch übertreiben
Yo, lustig wenn dann auch noch Leute einen Verwirrt-Smiley taggen welche zwar schon fast 3 Jahre im Forum angemeldet sind aber noch nie auch nur ein einziges Posting abgesetzt haben.
Letztere sind dann so Socialmedia-Schmarotzer welche nur abgreifen aber nie was zur Community beitragen. Ich bin ja schon 45 Jahre in Sachen elektronischer Kommunikation (wer kennt noch Computer-Mailboxen oder gar BTX ?) unterwegs - aber sowas werde ich nie verstehen.
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Nach allem was man hier so liest ist das ein fairer Kurs, wenn man mal von dem Preis für die Wischerblätter absieht.
Da gibts ja mittlerweile ne preisgünstigere Alternativewelche im Forum auch schon positiv bewertet wurde:
https://www.amazon.de/HYBROX-FRONT-Scheibenwischer-f%C3%BCr-Smart/d...
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Bis 07.07.2025 konnte man die Fahrzeuge noch mit einer Ausnahmegenehmigung vom KBA zulassen.
Trifft hier aber nicht zu da die Typgenehmigung seines Fahrzeugs laut COC nach dem 7.7.22 erfolgte.
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Nach dem COC Papier ist er am 7.4.2023 gebaut worden. Erstzulassung durch den Smart Händler am 9.1.2025.
Damit verstößt die Herausnahme der Geschwindigkeitswarnung gegen die Zulassungsbestimmungen welche für das Fahrzeug gelten. Es ist zwar unwahrscheinlich dass aber wenn doch ein TÜV-Prüfer das checkt gibts keine Plakette und evtl. sogar eine direkte Stilllegung.
Grund: Fahrzeuge mit Typgenehmigung nach dem 7. Juli 2022 müssen generell das Gebimmel haben, selbst wenn sie vor dem 7. Juli 2024 erstmals zugelassen wurden. Für solche Fahrzeuge gab es, soweit mir bekannt auch keine Ausnahmegenehmigung.
Letztere gab es (wenn überhaupt) auf Antrag des jeweiligen Herstellers nur für Fahrzeuge deren Typgenehmenigung vor dem 7.7.2022 erfolgte UND vor dem 7.7.2024 gebaut wurden UND ab dem 7.7.2024 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wurden.
Wieder mal typisch Smart... die bekommen organisatorisch einfach nichts auf die Kette.
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Merkwürdig. Unser Brabus#1 ist Erstzulassung Januar 2025. Kann er dann noch Modeljahr 2023 sein?
Auch keine Tageszulasung vor dem 7. Juli 2024 ? Dann ist es es nicht zulässig und Dein Fahrzeug fährt somit ohne Betriebserlaubnis.
Modelljahr 2025 wurde darüber hinaus in diesem Forum, wenn ich es richtig mitbekommen habe, noch keiner gesichtet. Schau mal in Dein COC-Papier da steht das Baudatum drin.
Das kann gut sein.Die standen ja alle sehr lange auf Halde.
Das nutzt aber alleine nichts. Wenndas Fahrzeug ab dem 7.7.2024 zum ersten Mal in der EU zugelassen wurde dann muss es die Vorschriften bezüglich Geschwindigkeitswarnung einhalten !
So ist das ja bei den Smarts genauso. Die einen sind fast perfekt und andere wiederum sind Montagsautos.
Ich habe in der Zeit auch in den Foren nie was von Problemen mit der VZE beim C118/X118 gelesen.
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Die raten mir nun ein Reset auf Werkseinstellung. Kann man sich da eine Kausalität vorstellen?
Das klingtso wie das "haben Sie den Rechner schonmal neu gestartet" vom Windows-Administrator
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machte der GLA 4 mal haargenau den gleichen Fehler bei der VZE
Welchen ? Mein Ex-CLA der wohl das gleiche MBUX hatte wie Dein GLA war bei der VZE zu 99% korrekt und konnte darüber hinaus prädiktives ACC.
Bei dem kostenlosen CLA 200 (mit 568 km auf der Uhr) den man mir beim Rückruf unterschob ruckelte sogar die Automatik beim hochschalten merklich
Was definitiv bei meinem C118-250e auf 30.000 km nie der Fall war. Somit war das kein Serienproblem.
die Beschleunigung war unterirdisch im Vergleich zum Smartie.
Ernsthaft ? Du vergleichst ein CLA mit 163 PS mit einem #1 mit 272 PS in Sachen Beschleunigung !?
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Wenn dem so ist ist das ein Fall für die Werkstatt.