Nö, die werden nicht gefördert und bis zu 4.500 € abgreifen kann schon verlockend sein.
Beiträge von Andimp3
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Ich habe das Problem zeiweise auch, klemme dann einfach einen Lappen in den Griff zum lösen so dass dieser nicht zurück geht - so kann ich ohne 2. Person dann die Haube öffnen.
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Das Fahrzeug zeigt logischer Weise nur an was während der Fahrt abzüglich Rekuperation verbraucht wird.
Soll heissen Vorklimatisierung, Ladeverluste und vampire drain werden nicht angezeigt.
Ich selbst habe jetzt im Winter für den Fahrverbrauch auch einen Wert von ca. 18 kWh aber insgesamt dann immer deutlich über 20 und zum Teil über 30 kWh. Siehe auch meinen Link zu meinem Spritmonitor-Profil hier links unter dem Nutzer-Bild.
Insgesamt komme ich so bisher auf den Schnittverbrauch von 23,2 kWh (inklusive allem).
Im letzten Sommerhalbjahr (1.4.-30.9.25) waren es 21,4 kWh (da wird auch viel vorklimatisiert, kühlen braucht aber weniger Strom, zusätzlich ist im Sommerhalbjahr der AB-Anteil bei mir höher).
Im Winterhalbjahr 1.10.24-31.3.2025 waren es zum Vergleich 25,85 kWh.
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Weil wer kauft ein Auto mit 120+tkm und dann SOH 80%
Wie kommst Du zu so einem Wert ? Meiner hatte bei der 1. Inspektion im November 2024 mit 27.345 km auf der Uhr eine SoH von 99,x %.
Auch ansonstenn entspricht der von Dir genannte Wert nicht annähernd der Realität von BEV in Deutschland. Ein BEV-Akku hält in der Regel locker weit über 300.000 km bis er einen SoH von 70% erreicht welcher dann als EOL angesehen werden kann. -
Sollte wieder erwarten die Batterie nicht Fritte sein dann hat man bei einem SoC-Verlust der HV-Batterie von 2-3% pro Tag definitiv ein deutliches Ruhestromproblem, denn der Wert ist, wie dutzende Forumsmitglieder bestätigen können, keinesfalls normal.
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Das wieder teilektrische Fahrzeuge gefördert werden sollen finde ich unsinnig. Das Geld wird mitgenommen und dann (von den meisten) nie oder nur selten Strom geladen. Ohne Prüfung ob die Fahrzeuge artgerecht benutzt werden ist das reine Steuerverschwendung.
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Wie gesagt, die Vorgeschichte der Reifen ist unbekannt.
Die musst Du auch nicht wissen sondern nur von wem Du diese (ob nun mit oder ohen Fahrzeug) erworben hast:
- Händler: 2 Jahre Gewährleistung (kann bei gebrauchten Waren auf 1 Jahr im Kaufvertrag reduziert werden) - 1 Jahr nach Kauf greift die Beweislastumkehr
- Privat: auch hier gilt Gewährleistung, kann aber im Kaufvertrag komplett ausgeschlossen werden
Geltend machen kannst Du Rechte aus der Gewährleistung IMMER AUSSCHLIESSLICH bei demjenigen der Dir den Kram verkauft hat und musst ihm die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen.
Glaube mir: Kaufmann mit jahrzehntelanger Erfahrung in solchen Dingen

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Die Aussage der Werkstatt ist kompletter Schwachsinn.
Termin beim nächsten Bosch-Service machen und die 12V-Batterie mal richtig testen lassen. Im Ergebnis wird das Ding Fritte sein. Das ausgedruckte Ergebnis der inkompetenten Smart-Werkstatt unter die Nase reiben und Tausch der Battarie im Wege der Garantie verlangen.
Ist ja nicht der erste hier wo die Werkstatt dann klein bei geben musste ob ihrer Inkompetenz.