Die Richtgeschwindigkeit "gilt" genau genommen nirgends, den diese ist nur eine Empfehlung.
Deren Überschreitung ohne dass gleichzeitig eine Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wird ist vollkommen legal. Lediglich bei einem Unfall wird derjenige welcher sich nicht an die 130 km/h gehalten hat in nahezu allen Fällen eine Teilschuld bekommen egal ob er durch sein Fahrverhalten eine tatsächlich Teilschuld hat oder nicht.
Auch der Smart holt sich die Begrenzungsdaten zT aus dem Kartenmaterial - nur hat es Smart in nun 1 Jahr seit Auslieferungsstart halt noch immer nicht gebacken bekommen obwohl sie gemäß Homologationsvorschriften die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzungs-Anzeige in brauchbarem Maße herstellen müssen.
Wäre mir persönlich diese Funktion wichtig wüsste ich was ich mache.