Zur Versachlichung:
- Die Verfolgung von Straftaten (hier Betrug) ist per se Sache der Staatsanwaltschaften und nicht der Regierung.
- Die Problemaitk ist hier dass es nicht NACHGEWIESEN (hab mal gehört sowas wäre vor Gericht wichtig) werden kann dass da Betrug zu Gange ist.
- Für Einfuhrbeschränkungen ist dem Grunde nach die EU zuständig (Binnenmarkt und so). Diese müsste entsprechend festlegen das Importeure von steuerlich / abgabentechnisch bevorzugtem Sprit dessen ordnungegemäße Beschaffenheit nachweisen müssen. Das könnte zB geschehen indem Beamte der EU im Herstellerland entsprechende Prüfungen vornehmen düfen. Lässt ein Hersteller/Herstellerland das nicht zu sollte die Plörre behandelt wären als wäre es konventioneller Sprit und fertig.
Besser noch wäre es solche Bevorzugungen gänzlich abzuschaffen.
Vielleicht liest die EU ja mit und greift meine Vorschläge auf
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