Denn auch das steht in der Verordnung, bei Fehlerkennung muss der Fahrer die Funktion schnell während der Fahrt aus und wieder einschalten können.
Interessant - danke für die Info. Sollte das Gebimmel irgendwann auch bei meinem immer wieder eingeschaltet werden und es nicht schnell abschaltbar sein werde ich definitiv Gas geben, denn auf sowas habe ich gar keinen Bock.
Die Toleranz ist von Gesetzgeber leider nicht vorgesehen.
Das nicht, aber steht in der Veordnung das es bimmeln soll wenn der Tacho mehr anzeigt als zulässig oder wenn man schneller fährt als zulässig ? Ich vermute letzteres.
Mindestens bis 50 km/h liegt zumindest bei meinem die Tachovoreilung bei 3 km/h. Somit blinkt der mich innerorts an (und würde bimmeln wenn nicht abgeschaltet) obwohl ich mit zB 51 km/h (weil der ACC die eingestellteen 50 km/h nicht sauber einhält) eigentlich noch 2 km/h unter dem Tempolimit unterwegs bin. Sowas trägt nicht sonderlich zur Akzeptanz der Systeme bei.