Da würde ich aber Theater machen, wenn ich wegen mangelnder Ersatzteile das Fahrzeug bis Juli nicht mehr verwenden könnte und die mir einen for2 geben würden. Das wäre aber ganz schnell beim Anwalt. Du hast zwar keinen Anspruch auf das gleiche Fahrzeug und sie dürfen dir (wenn ich es richtig im Kopf habe) eine klasse kleiner als das gekaufte Fahrzeug geben, aber bei nem for2 sehe ich das eher nicht, dass das eine Klasse kleiner ist. Aber einen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzwagen hat man bei Sachmängelhaftung
Beiträge von Schmarti
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Hat momentan überhaupt jemand eine stabile 4G-Verbindung im Smart? Zum Hotspot kann ich dir nichts sagen, habe ich nie verwendet.
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Man kann aber auch einfach Waze statt Google Maps nutzen, da ist die Warnung im Navi schon drin.
Und hat das gleiche "Problem" wie bei der anderen App, dass die Verwendung von Radarwarnern in D verboten ist.

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Ich empfehle die Suche in dem Dokument
Man findet mit Schlagwörtern wir akustisch, Toleranz, ... ganz gut die passenden Abschnitte die einen interessieren 
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Doofe Frage - lässt sich die VZE eigentlich deaktivieren?
Ja sie kann bei jedem Fahrzeugstart deaktiviert werden.
Edit: Es gibt hier doch eine Toleranz von 3%.
Naja das hängt von der Auslegung der Vorschrift ab. Hier ein Screenshot der konkreten Passage:
Bildschirmfoto 2024-03-07 um 13.47.54.png
Nach 3.2.5 würde ich das ganze eher als Toleranz ja, aber dann sagst du als Hersteller, dass dein Geschwindigkeitsmesser schlecht ist ansehen und das wird vermutlich kein Hersteller machen.
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Andimp3
Gerne hier nochmal der Link zur technischen Vorgabe https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32021R1958.
Falls der link nicht funktioniert kannst du bei Google "EU-Verordnung 2021/1958" und "EU-Verordnung 2019/2144" suchen. In der von 2021 sind unteranderem die technischen Anforderungen beschrieben auf die ich mich hier beziehe.
Die Seite nur-lex.europa ist eine offizielle Webseite der EU. -
Das wäre hier auf der A40 gar nicht möglich,
bei der Autobahnauffahrt erstmal die Geschwindigkeit aus der Navidatenbank übernehmen, bis das nächste Schild erkannt wird.
Das wollte ich mit dem Nachsatz: bis das nächste Schild erkannt wird sagen. Wenn ich auf die Autobahn auffahre und das Navi keine Daten hat wegen digitaler Regelung kommt halt unbeschränkt auf der Beschleunigungsspur und dann kommt ja auch direkt ein digitales Schild und das wird erkannt. Also an der Stelle ist es kein Problem. Aber es gibt auch Autobahnen auf die ich auffahre und die unbeschränkt sind und da kommt im Zweifel 50km dann kein Schild und der Smart zeigt mit als Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h an. Da würden die Daten aus dem Navi massiv helfen.
In dem von dir geschilderten Fall auf der A40 hast du ja auch jetzt schon kein Problem. -
Smart sollte als erstes mal dringend das Schild 282 implementieren und generell bei der Autobahnauffahrt erstmal die Geschwindigkeit aus der Navidatenbank übernehmen, bis das nächste Schild erkannt wird. Das wird in den meisten Fällen zu zuverlässigen Ergebnissen führen, weil meist wird die Geschwindigkeit ja eher kurzfristig niedriger sein.
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aber steht in der Veordnung das es bimmeln soll wenn der Tacho mehr anzeigt als zulässig oder wenn man schneller fährt als zulässig ?
Ich meine es steht sogar Tacho drin und es darf eine Kalibrierfunktion für den Tacho geben. Habe diese Stelle der Verordnung aber nur überflogen.
obwohl ich mit zB 51 km/h (weil der ACC die eingestellteen 50 km/h nicht sauber einhält)
Bei aktiver ACC / SmartPilot muss das Auto überhaupt nicht bimmeln, es reicht wenn es dann selber wieder bremst. Das ist ja gerade genau der Sinn dieser Funktion, dass das dann über das Auto selber geregelt wird. Da muss die VZE den Fahrer ja nicht warnen, dass er nur x km/h (in deinem Beispiel 50) fahren darf.