Einziger Punkt, der stimmt ist, dass ich mich im Paragraphen des BGB vertippt habe. Richtig wäre 323 BGB gewesen.
Da du die Frist, 2 Werktage nach Auftreten des Schadens, nach eigener Aussage gesetzt hast, um den Vertrag rückabwickeln zu können ( ich verweise auf die Posts im anderen Forum, per Screenshot hier geteilt) und diese Frist essentieller Part der Anfechtung des Kaufvertrages ist, würde ich den Beginn des Rechtsweges hier sehen. Aber letztlich auch egal. Als Gegenseite würde ich das aber so handhaben.
Rest bleibt bestehen.
Ren.e27 schreibt von Reparaturdauer, keinem ausgetauschtem OBC. MrsLockseley hat ihren Smart wegen anderer Sachmängel rückabgewickelt. Sie hatte den bekannten Keba Fehler und war der Meinung, dass es der OBC ist. Dieser Fehler wurde aber durch Firmware-Update von Keba (Version 3.10.51.) gelöst, nicht durch Tausch des OBC.
Es bleibt dabei. Behauptungen, nichts als Behauptungen.
Den "Ladekabel" Hinweis habe ich nach dem Aufspielen des Updates nicht mehr gesehen. Er kam aber auch schon vorher sporadisch...
Mittlerweile achte ich nicht mehr so darauf, da die Ladezeit trotzdem ungefähr stimmt.
Ich lade meinen #1 mit der Easee Home ab Juni 2023 und bisher ohne Probleme. Ich vermute, dass es sich bei Thomas um einen Hardwaredefekt an der Wallbox, der nicht durch den smart #1 hervorgerufen wurde, handelt.
Gruß Jürgen
Davon gehe ich auch aus.... ausgerechnet aber am #1 musste es passieren, wo doch eh schon gefühlt jeder auf den OBC zeigt

Ich hoffe, dass trotz der aktuell wirtschaftlichen Situation von easee, noch ein Ersatz ausgeliefert wird. Würde ungern Verkabelung ändern und neue Löcher bohren müssen...
Selbst, wenn in den genannten Fällen der OBC getauscht worden wäre, hat es nichts mit deinem Fall zu tun. In einem Fall hat er AC geladen, aber das Energiesystem war gestört und DC war nicht verfügbar, im anderen Fall hat er nur an der heimischen Box nicht geladen. Beide Fahrzeuge waren stets fahrbereit. Finde die Unterschiede.
An welchem Punkt machst du jetzt zweifelsfrei und gerichtsfest aus, dass es sich um einen Sachmangel handelt? Diese entscheidende Frage ist immer noch offen. Darum dreht sich letztlich alles.
In diesem Zusammenhang auch ruhig nochmal §323 BGB Absatz 6 lesen:
(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist.….
Ich übersetze es dir: ist deine TWC3 der Grund, dass der OBC beschädigt wurde, kannst du dir deine Rückabwicklung in die Haare schmieren.