Beiträge von crazyblack

    Den Spurwechselassistent nutze ich tatsächlich sehr selten. alles andere schon ^^

    Ich finde den echt gut. Hab einfach mal aus Langeweile damit angefangen und jetzt habe ich mich richtig reingefuchst. Klappt sehr gut. Nach links praktisch 100%, wenn er es anzeigt, nach rechts leider nur ca. 80%. Da arbeite ich noch dran. 😀

    Aber, ich gebe zu, funktioniert nur auf nicht stark befahrenen Autobahnen. In der Kolonne kann man es vergessen.

    Richtig, prädiktiv ist der Smart bis jetzt noch nicht. Vielleicht kommt das mal. Wollte nur damit sagen, es gäbe nach der adaptiven VZE Erkennung bereits eine weitere Stufe. 😀

    Ist jetzt gleich, weil die VZE nur rudimentär funktioniert.

    Ich nutze lediglich die adaptive Regelung der VZE nicht, sprich, dass er automatisch die Geschwindigkeit an die Schilder anpasst. Den Rest nutze ich in allen Fahrzeugen 😁

    Selbst mittlerweile den Smart Pilot mit Spurwechsel-Assistenten, was ich vorher gar nicht dachte. Hatte eigentlich immer nur Wert auf ACC gelegt. Aber mittlerweile sind die Systeme so gut und ich habe mich jetzt in den BMW, den Enyaq und den Smart eingearbeitet, dass ich jetzt die vollen Umfänge, bis auf obige Ausnahme, nutze. Ich muss sagen, da macht sich der Smart richtig gut.

    Die VZE funktioniert auch in meinem Mini von 2016 besser als im Smart. Praktisch keine Fehler. Im iX ist sie perfekt als aktiver Assistent im Zusammenspiel mit dem ACC. Er fängt an, die Geschwindigkeit schon prädiktiv vor dem Schild zu verringern. Nutze sie trotzdem nicht 😀. Bei unseren MEB Fahrzeugen, ID.3 und Enyaq, ist das genauso. Der prädiktive TravelAssist ist perfekt.

    Ich kann die schlechten Kartendaten von Here daher als Ausrede für den Smart nicht gelten lassen.

    Mir ist das dem Grunde nach gleich, weil ich zumindest den aktiven VZE Assistenten nicht nutze. Aber das ewige Blinken der Anzeige, weil ich auf der AB schneller als die 30km/h von der Auffahrt fahre, müsste nicht sein. Insofern muss da wohl von Smart noch etwas verbessert werden.

    Ich auch. Was mir nur nicht aufgefallen ist, das es den Zusammenhang mit dem Telefonieren gibt. Mir ist nur aufgefallen, dass öfters morgens das Telefon-Widget da war, obwohl ich Akku eingestellt hatte.

    Fahre aber immer mit Navi Karte, daher ist es mir nicht aufgefallen, wann es tauscht.

    Danke für den Hinweis. Meiner steht gerade bei Smart und das war ein Fehler, den ich gemeldet hatte. Sage denen dann gerade Bescheid.

    Einziger Punkt, der stimmt ist, dass ich mich im Paragraphen des BGB vertippt habe. Richtig wäre 323 BGB gewesen.

    Da du die Frist, 2 Werktage nach Auftreten des Schadens, nach eigener Aussage gesetzt hast, um den Vertrag rückabwickeln zu können ( ich verweise auf die Posts im anderen Forum, per Screenshot hier geteilt) und diese Frist essentieller Part der Anfechtung des Kaufvertrages ist, würde ich den Beginn des Rechtsweges hier sehen. Aber letztlich auch egal. Als Gegenseite würde ich das aber so handhaben.


    Rest bleibt bestehen.

    Ren.e27 schreibt von Reparaturdauer, keinem ausgetauschtem OBC. MrsLockseley hat ihren Smart wegen anderer Sachmängel rückabgewickelt. Sie hatte den bekannten Keba Fehler und war der Meinung, dass es der OBC ist. Dieser Fehler wurde aber durch Firmware-Update von Keba (Version 3.10.51.) gelöst, nicht durch Tausch des OBC.

    Es bleibt dabei. Behauptungen, nichts als Behauptungen.



    Selbst, wenn in den genannten Fällen der OBC getauscht worden wäre, hat es nichts mit deinem Fall zu tun. In einem Fall hat er AC geladen, aber das Energiesystem war gestört und DC war nicht verfügbar, im anderen Fall hat er nur an der heimischen Box nicht geladen. Beide Fahrzeuge waren stets fahrbereit. Finde die Unterschiede.


    An welchem Punkt machst du jetzt zweifelsfrei und gerichtsfest aus, dass es sich um einen Sachmangel handelt? Diese entscheidende Frage ist immer noch offen. Darum dreht sich letztlich alles.

    In diesem Zusammenhang auch ruhig nochmal §323 BGB Absatz 6 lesen:


    (6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist.….


    Ich übersetze es dir: ist deine TWC3 der Grund, dass der OBC beschädigt wurde, kannst du dir deine Rückabwicklung in die Haare schmieren.

    Smart hat denen mit Sicherheit nicht vorgeschrieben, welche Ortskürzel benutzt werden dürfen und welche nicht bzw in welchem Kreis das Auto zugelassen werden darf. Das ist ein Fehler in der Software des DAD. Die haben einfach nicht auf dem Schirm, dass für deinen Zulassungsbezirk 2 Ortskürzel verwendet werden dürfen.

    Das einzige, was bei Leasing vorgeschrieben werden kann, ist der Halter, auf den zugelassen wird. Das kann sein, dass Smart bzw. ALD den vorgeschrieben hat. Aber nochmals, dass hat nichts mit dem Ortskürzel zu tun. DAD berücksichtigt nicht, dass es für dich eben 2 Möglichkeiten gibt.