VW/Audi hatte ich noch nicht. Kenne es nur von BMW, Genesis und Mercedes - da bestelle ich das Auto und die Leasing übernimmt die Finanzierung. Da ist das Leasing an die Fahrzeugbestellung gekoppelt und die kann ich bis 14 Tage nach Lieferung widerrufen.
dann wäre das eine freiwillige Vereinbarung. Grundsätzlich gilt für Leasing- bzw. Finanzierungsverträge ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Datum des Vertragsschlusses als gesetzliche Regelung. Bei den getrennten Verträgen ist es sogar so, dass du dann weiterhin an die Fahrzeugbestellung gebunden bist, die Finanzierung aber widerrufen hast.
Bei vielen solchen Verträgen von BMW + Mercedes steht da erst "bar bei Abholung" unter Zahlungsvereinbarung und dann "Abwicklung über Leasing/Finanzierung". Das bedeutet, fällt das Leasing weg, musst du eben bar bei Abholung bezahlen. Der Vertrag über eine Finanzierungsleistung hat nichts mit der Auslieferung des Objektes zu tun.
Die Fahrzeugbestellung bei BMW und Mercedes konntest du die ganze Zeit überhaupt nicht widerrufen, da es sich nicht um ein Fernabsatzgeschäft handelte. Du hast ja bei einem physischen Händler vor Ort bestellt. Das ist übrigens bei Smart ebenso. Der Widerruf eines Finanzierungsvertrages hat auch nichts mit dem Fernabsatzgeschäft zu tun, sondern ist eine getrennte gesetzliche Regelung. (§355 BGB). Dort ist geregelt, dass die Frist mit Vertragsschluss beginnt. Fernabsatzverträge sind unter §312c + g BGB geregelt. Das sind unterschiedliche Fristen und Regelungen.