Ich verwechselt das nicht. Nur darf der Hersteller die gesetzliche Gewährleistung mit seiner freiwilligen Garantie nicht unterbieten. Deswegen gibt es bei der Gewährleistung auch normalerweise keine Kilometereinschränkung. Siehe Kia. Bei der Tesla Gewährleistung mit der Einschränkung auf 80.000km kann es aber passieren, dass die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten bei Verbrauchern unterschritten wird.
Kilometerbeschränkungen gibt es in der Regel eben bei Gewährleistungsverlängerungen oder eben bei einem Garantieversprechen, welches über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geht. Hier wieder Kia als Beispiel, bei denen die Beschränkung eben erst nach der gesetzlichen Gewährleistung eintritt. Nur ein Hersteller agiert hier anders, wie mir heute erst aufgefallen ist. Ein Grund mehr, froh zu sein, dass der Wagen nach 7 Monaten im Bafa Karussell gelandet ist.