Wieder ein gutes Beispiel, das manche Dinge gar nicht an Smart selbst, sondern an den Partnern vor Ort liegen. Kenne ich einige Beispiele. Aber die Schuld wird immer auf Smart geschoben. Immer noch sehr verworren das Ganze.
Beiträge von crazyblack
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Die durchschnittlche Kilometerleistung eines Fahrzeuges in D. liegt weit unter 20000km / a , wenn es dir auch aus deiner persönlichen Situation heraus als nicht einleuchtend erscheinen mag.
Spielt aber keine Rolle. Das berechtigt nicht zur Kürzung gesetzlich verankerter Ansprüche.
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Wenn keine km-Begrenzung, dann keine km-Begrenzung. Da gibt es nichts zu diskutieren. Da wird auch kein Hersteller diskutieren. Es gibt kein einziges Urteil, dass von einer üblichen Nutzung spricht. Das wäre auch juristisch zu undefiniert, weil verschiedene Kunden, verschiedene übliche Nutzungen haben können. Im Verbraucherecht gar nicht denkbar.
Der Kritikpunkt ist, dass die km-Begrenzung meine gesetzlichen Rechte einschränken kann. Wenn ich in 18 Monaten als Verbraucher 80.000 km fahre, fehlen mir 6 Monate meiner gesetzlichen Gewährleistung. Das kann nicht sein. Das ist die gleiche Diskussion, die ich jedesmal im Apple Store habe, wenn ein Produkt von denen defekt ist und mir eine studentische Aushilfe erklärt, dass Apple nur 12 Monate Garantie gibt und aufgrund der Tatsache, dass sie ein amerikanisches Unternehmen sind, die deutsche Gesetzgebung nicht anzuwenden sei.
BMW bietet grundsätzlich 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung + 1 Jahr Garantie im Umfang der gesetzlichen Gewährleistung. (Auch wird auf die Beweislastumkehr verzichtet) Darüber hinaus eventuell 2 Jahre Kulanz. Beim i3 habe ich allerdings für 1.000€ ein Paket mit 5 Jahren Service inklusive und 2 Jahren Gewährleistungsverlängerung bis max 200.000km dazu gekauft. Ich bin save 😉
Akku hat 8 Jahre und 160.000 km.
Ich bleibe dabei, Tesla ist hier klar unter dem Standard aller mir bekannten Hersteller. Und das sind recht viele.
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Wir haben seit April einen iX1. Der Mitarbeiter, der den fährt, hatte vorher das Modell YP und meinte letztens, dass er nur unwesentlich mehr verbraucht. Im Bereich von 1-1,5 kW/100 km. Ich bin beide nur jeweils 1.000 km gefahren. Finde den iX1 um Welten besser. Neben dem Mehr an Ausstattung, den perfekt funktionierenden Assistenten, ist er vor allem viel, viel leiser und komfortabler. Trotz Sportpaket pro.
Letztlich ist Verbrauch bei uns kein Kriterium. War und ist es bei Verbrennern schon nicht. Sonst hätte ich nie AMG Modelle fahren dürfen. Das Maximum im Verbrauch war ein R63.
Die Reichweite des iX1 ist mit der meines i3s nicht im geringsten zu vergleichen. Neben dem größeren Akku und dem teilweise besseren Verbrauch ist auch die Ladezeit kürzer. Alles in allem kein Vergleich. Um Längen besser. Trotzdem fahre ich lieber mit meinem i3s und dem Smart

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Spielt keine Rolle, was ich meine. Kein mir bekannter Hersteller, bis auf einen, grenzt die Kilometer während der gesetzlichen Gewährleistung ein. Das ist ja Hinweis genug. Natürlich kann es dann zu übermäßiger Ausnutzung kommen. Aber wie viele Fälle auf die Gesamtzahl der verkauften Einheiten sind das? Die gehen in der Masse unter. Da wird auch keiner diskutieren. Weil das am Ende mehr kostet.
Um ein Positiv-Beispiel für Tesla zu bringen. Die hatten bei frühen Modell S eine unbegrenzte Gewährleistung ohne km-Beschränkung. Davon lebt doch der Fahrer des Model S mit über 1.000.000 km. Dem hat Tesla doch schon ca. 5x die DU und 2x den Akku getauscht.
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Sowas konnte beim ID 3 nicht passieren. Da wurde die 12 Volt bei Bedarf aus der Fahrbatterie nachgeladen. Egal wann und wo. Auch im abgestellten Zustand.
ja. Aber die Software von Volkswagen ist ja so schlecht 😉🤣
Beim Smart lädt er die tatsächlich nur beim Fahren. Sprich, wenn der DC/AC Wandler eingeschaltet ist.
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Ich verwechselt das nicht. Nur darf der Hersteller die gesetzliche Gewährleistung mit seiner freiwilligen Garantie nicht unterbieten. Deswegen gibt es bei der Gewährleistung auch normalerweise keine Kilometereinschränkung. Siehe Kia. Bei der Tesla Gewährleistung mit der Einschränkung auf 80.000km kann es aber passieren, dass die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten bei Verbrauchern unterschritten wird.
Kilometerbeschränkungen gibt es in der Regel eben bei Gewährleistungsverlängerungen oder eben bei einem Garantieversprechen, welches über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geht. Hier wieder Kia als Beispiel, bei denen die Beschränkung eben erst nach der gesetzlichen Gewährleistung eintritt. Nur ein Hersteller agiert hier anders, wie mir heute erst aufgefallen ist. Ein Grund mehr, froh zu sein, dass der Wagen nach 7 Monaten im Bafa Karussell gelandet ist.
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Der iX1 ist ein sehr gelungenes BEV und hat eine Effizienz, die fast auf MY Niveau liegt. Der hat bei uns den Fehlkauf des Model Y ersetzt. Witzig ist, dass der iX, den wir jetzt noch bekommen, praktisch die gleiche Leasingrate hat. Obwohl der iX1 schon eine gute Rate hat.
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Deutet auf zu wenig Spannung in der 12V Batterie hin. Habe ich bei anderen Fahrzeugen von mir auch ab und zu.
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Definitiv sind km-Einschränkungen bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht die Regel. Auch bei Kia nicht. Bitte genau lesen. In den ersten 3 Jahren gilt keine Kilometerbegrenzung. Erst danach greifen die 150.000km. Garantieverlängerung sind ein ganz anderes Thema. Nochmal, die Einschränkung nach Kilometern ist absolut ungewöhnlich und die Kilometerzahl viel zu gering.