Also Tesla scheint 4 Jahre oder 80.000km zu haben für die Gewährleistung zu haben.
Aber das scheint ja eh ein Sonderfall zu sein, da man innerhalb dieses Zeitraums keine Wartung durchführen muss um die Gewährleistung nicht zu verlieren.
Auch das ist so nicht richtg. Bitte Seite 10 der "Allgemeinen Garantiebestimmungen" von Tesla lesen.
Erlöschen der Garantie
Sie sind für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs sowie für den Erhalt und dass Führen eines umfassenden und vollständigen Serviceheftes Ihres Fahrzeugs verantwortlich, einschließlich 17-stelliger Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Name und Anschrift des Service Centers, Kilometerstand, Daten von Service- oder Wartungsmaßnahmen und Beschreibung der Service- oder Wartungspositionen, wobei diese Aufzeichnungen jedem nachfolgenden Käufer oder Erwerber zur Verfügung zu stellen sind. ....
Es ist mit Nichten so, dass keine Wartungsintervalle aufgeführt sind. Nur ist nicht vorgeschrieben, die beim offiziellen Servicepartner durchführen zu lassen, sondern kann die eben auch selbst machen. Die Aufzeichnungspflicht besteht aber. Dazu steht dann auf Seite 11 noch etwas. Dort ist dann der Satz, auf den sich viele im Internet beziehen. Tesla schreibt nicht vor, dass alle Service- oder Reparaturmaßnahmen in einem Tesla Service Center oder bei einer autorisierten Tesla Reparaturwerkstatt durchgeführt werden müssen. Man empfiehlt es aber. Nur, dass gar keine Wartung gemacht wird, das schreibt auch Tesla nicht. Stichpunkt ist u.a. "Wartung bei Bedarf". Für Bremsflüssigkeit gibt es zum Beispiel den üblichen, festen 2-Jahres Service.
Weiter steht auf Seite 4:
Diese beschränkte Neuwagengarantie ist die einzige ausdrückliche Garantieerklärung, die in Verbindung mit Ihrem Tesla-Fahrzeug gemacht wurde. Alle weiteren stillschweigenden oder ausdrücklichen Garantien, einschließlich aller gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die sich aus lokalen Gesetzen ergeben, oder anderer Bedingungen, werden in vollem Umfang, wie es das Gesetz in Ihrer Garantieregion zulässt, ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf stillschweigende Garantien und Bedingungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Haltbarkeit oder Garantien, die sich aus einem Geschäftsverkehr oder Handelsbuch ergeben.
Darf dann jeder für sich entscheiden, wie er damit umgeht.