Beiträge von crazyblack

    Also Tesla scheint 4 Jahre oder 80.000km zu haben für die Gewährleistung zu haben.

    Aber das scheint ja eh ein Sonderfall zu sein, da man innerhalb dieses Zeitraums keine Wartung durchführen muss um die Gewährleistung nicht zu verlieren.

    Auch das ist so nicht richtg. Bitte Seite 10 der "Allgemeinen Garantiebestimmungen" von Tesla lesen.


    Erlöschen der Garantie

    Sie sind für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs sowie für den Erhalt und dass Führen eines umfassenden und vollständigen Serviceheftes Ihres Fahrzeugs verantwortlich, einschließlich 17-stelliger Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Name und Anschrift des Service Centers, Kilometerstand, Daten von Service- oder Wartungsmaßnahmen und Beschreibung der Service- oder Wartungspositionen, wobei diese Aufzeichnungen jedem nachfolgenden Käufer oder Erwerber zur Verfügung zu stellen sind. ....


    Es ist mit Nichten so, dass keine Wartungsintervalle aufgeführt sind. Nur ist nicht vorgeschrieben, die beim offiziellen Servicepartner durchführen zu lassen, sondern kann die eben auch selbst machen. Die Aufzeichnungspflicht besteht aber. Dazu steht dann auf Seite 11 noch etwas. Dort ist dann der Satz, auf den sich viele im Internet beziehen. Tesla schreibt nicht vor, dass alle Service- oder Reparaturmaßnahmen in einem Tesla Service Center oder bei einer autorisierten Tesla Reparaturwerkstatt durchgeführt werden müssen. Man empfiehlt es aber. Nur, dass gar keine Wartung gemacht wird, das schreibt auch Tesla nicht. Stichpunkt ist u.a. "Wartung bei Bedarf". Für Bremsflüssigkeit gibt es zum Beispiel den üblichen, festen 2-Jahres Service.


    Weiter steht auf Seite 4:

    Diese beschränkte Neuwagengarantie ist die einzige ausdrückliche Garantieerklärung, die in Verbindung mit Ihrem Tesla-Fahrzeug gemacht wurde. Alle weiteren stillschweigenden oder ausdrücklichen Garantien, einschließlich aller gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die sich aus lokalen Gesetzen ergeben, oder anderer Bedingungen, werden in vollem Umfang, wie es das Gesetz in Ihrer Garantieregion zulässt, ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf stillschweigende Garantien und Bedingungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Haltbarkeit oder Garantien, die sich aus einem Geschäftsverkehr oder Handelsbuch ergeben.


    Darf dann jeder für sich entscheiden, wie er damit umgeht.

    Wieder ein gutes Beispiel, das manche Dinge gar nicht an Smart selbst, sondern an den Partnern vor Ort liegen. Kenne ich einige Beispiele. Aber die Schuld wird immer auf Smart geschoben. Immer noch sehr verworren das Ganze.

    Wenn keine km-Begrenzung, dann keine km-Begrenzung. Da gibt es nichts zu diskutieren. Da wird auch kein Hersteller diskutieren. Es gibt kein einziges Urteil, dass von einer üblichen Nutzung spricht. Das wäre auch juristisch zu undefiniert, weil verschiedene Kunden, verschiedene übliche Nutzungen haben können. Im Verbraucherecht gar nicht denkbar.

    Der Kritikpunkt ist, dass die km-Begrenzung meine gesetzlichen Rechte einschränken kann. Wenn ich in 18 Monaten als Verbraucher 80.000 km fahre, fehlen mir 6 Monate meiner gesetzlichen Gewährleistung. Das kann nicht sein. Das ist die gleiche Diskussion, die ich jedesmal im Apple Store habe, wenn ein Produkt von denen defekt ist und mir eine studentische Aushilfe erklärt, dass Apple nur 12 Monate Garantie gibt und aufgrund der Tatsache, dass sie ein amerikanisches Unternehmen sind, die deutsche Gesetzgebung nicht anzuwenden sei.


    BMW bietet grundsätzlich 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung + 1 Jahr Garantie im Umfang der gesetzlichen Gewährleistung. (Auch wird auf die Beweislastumkehr verzichtet) Darüber hinaus eventuell 2 Jahre Kulanz. Beim i3 habe ich allerdings für 1.000€ ein Paket mit 5 Jahren Service inklusive und 2 Jahren Gewährleistungsverlängerung bis max 200.000km dazu gekauft. Ich bin save 😉

    Akku hat 8 Jahre und 160.000 km.


    Ich bleibe dabei, Tesla ist hier klar unter dem Standard aller mir bekannten Hersteller. Und das sind recht viele.

    Wir haben seit April einen iX1. Der Mitarbeiter, der den fährt, hatte vorher das Modell YP und meinte letztens, dass er nur unwesentlich mehr verbraucht. Im Bereich von 1-1,5 kW/100 km. Ich bin beide nur jeweils 1.000 km gefahren. Finde den iX1 um Welten besser. Neben dem Mehr an Ausstattung, den perfekt funktionierenden Assistenten, ist er vor allem viel, viel leiser und komfortabler. Trotz Sportpaket pro.

    Letztlich ist Verbrauch bei uns kein Kriterium. War und ist es bei Verbrennern schon nicht. Sonst hätte ich nie AMG Modelle fahren dürfen. Das Maximum im Verbrauch war ein R63.

    Die Reichweite des iX1 ist mit der meines i3s nicht im geringsten zu vergleichen. Neben dem größeren Akku und dem teilweise besseren Verbrauch ist auch die Ladezeit kürzer. Alles in allem kein Vergleich. Um Längen besser. Trotzdem fahre ich lieber mit meinem i3s und dem Smart :)

    Spielt keine Rolle, was ich meine. Kein mir bekannter Hersteller, bis auf einen, grenzt die Kilometer während der gesetzlichen Gewährleistung ein. Das ist ja Hinweis genug. Natürlich kann es dann zu übermäßiger Ausnutzung kommen. Aber wie viele Fälle auf die Gesamtzahl der verkauften Einheiten sind das? Die gehen in der Masse unter. Da wird auch keiner diskutieren. Weil das am Ende mehr kostet.

    Um ein Positiv-Beispiel für Tesla zu bringen. Die hatten bei frühen Modell S eine unbegrenzte Gewährleistung ohne km-Beschränkung. Davon lebt doch der Fahrer des Model S mit über 1.000.000 km. Dem hat Tesla doch schon ca. 5x die DU und 2x den Akku getauscht.

    Sowas konnte beim ID 3 nicht passieren. Da wurde die 12 Volt bei Bedarf aus der Fahrbatterie nachgeladen. Egal wann und wo. Auch im abgestellten Zustand.

    ja. Aber die Software von Volkswagen ist ja so schlecht 😉🤣

    Beim Smart lädt er die tatsächlich nur beim Fahren. Sprich, wenn der DC/AC Wandler eingeschaltet ist.

    Ich verwechselt das nicht. Nur darf der Hersteller die gesetzliche Gewährleistung mit seiner freiwilligen Garantie nicht unterbieten. Deswegen gibt es bei der Gewährleistung auch normalerweise keine Kilometereinschränkung. Siehe Kia. Bei der Tesla Gewährleistung mit der Einschränkung auf 80.000km kann es aber passieren, dass die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten bei Verbrauchern unterschritten wird.

    Kilometerbeschränkungen gibt es in der Regel eben bei Gewährleistungsverlängerungen oder eben bei einem Garantieversprechen, welches über die gesetzliche Gewährleistung hinaus geht. Hier wieder Kia als Beispiel, bei denen die Beschränkung eben erst nach der gesetzlichen Gewährleistung eintritt. Nur ein Hersteller agiert hier anders, wie mir heute erst aufgefallen ist. Ein Grund mehr, froh zu sein, dass der Wagen nach 7 Monaten im Bafa Karussell gelandet ist.